Knapp zwei Wochen nach dem Release von iOS 8.1.1 hat die chinesische Hackergruppe TaiG einen ersten Jailbreak für die jüngste Version von Apples Mobilbetriebssystem veröffentlicht. Er soll auch mit der Betaversion 8.2 funktionieren. Wie üblich erfolgt die Installation auf eigene Gefahr.
Mit iOS 8.1.1 hatte Apple den zuvor verfügbaren Jailbreak des ebenfalls aus China stammenden Pangu-Teams unbrauchbar gemacht. Dieses empfahl daher schon Anfang November, dass Nutzer, die den Jailbreak weiterhin verwenden möchten, ihr Gerät nicht auf iOS 8.1.1 aktualisieren. Damit wären sie jedoch dem Risiko von Angriffen auf bekannte Schwachstellen im Kernel und der Sandbox von iOS ausgesetzt.
Das Jailbreak-Tool von TaiG liegt aktuell nur in chinesischer Sprache und ausschließlich für Windows vor. Es handelt sich um einen Untethered Jailbreak, was bedeutet, dass er nach einem Neustart des Geräts nicht immer wieder neu ausgeführt werden muss. Bei der Installation können Nutzer wählen, ob sie Cydia oder einen chinesischen App-Store aufspielen wollen.
Der Download erfolgt direkt von der TaiG-Website und ist 45,9 MByte groß. Unterstützt werden angeblich alle Apple-Mobilgeräte, auf denen iOS 8.x läuft. Dazu zählen alle iPhones von 4S bis 6 Plus, iPad, iPad 2 und iPad Air, iPad Mini sowie die fünfte Generation des iPod Touch. Es wird empfohlen, vor der Installation des Jailbreaks die Passcode-Sperre und den iCloud-Dienst „Mein iPhone suchen“ zu deaktivieren.
Warum TaiG den Jailbreak noch vor der finalen iOS-Version 8.2 veröffentlicht hat, ist unklar. Denn so bietet es Apple die Möglichkeit, die dafür ausgenutzten Lücken in der Final zu schließen und den Jailbreak damit unwirksam zu machen.
Der als Mitglied der Entwicklergruppe Evad3rs ebenfalls der Jailbreak-Szene angehörende MuscleNerd mutmaßt auf Twitter, dass sich TaiG einen Wettlauf mit dem Pangu-Team liefert, wer den ersten funktionierenden Jailbreak für die jüngste iOS-Version bereitstellt. Außer um Ruhm und Ehre gehe es dabei auch um das große Geld. Beide Gruppen betreiben beispielsweise eigene App Stores, an denen sie mitverdienen.
Durch einen Jailbreak erhalten Nutzer Zugriff auf Programme, die Apple in seinem App Store nicht anbietet. Neben Must-Have-Tools wie SBSettings sind vor allem Anwendungen für den Schutz der Privatsphäre beliebt. Mit Protect my Privacy (PMP) und Privacy lässt sich die Datensammelleidenschaft, die fast jede offizielle App aus dem App Store an den Tag legt, stark einschränken. Die beiden Tools bieten deutlich mehr Datenschutzoptionen als die von Apple in iOS 8 integrierten Privatsphärefunktionen. Bei vielen ist ebenfalls die App „iFile“ beliebt, die einen unbeschränkten Zugriff auf angeschlossene USB-Sticks ermöglicht. Auch Adblocker stehen für gejailbreakte Geräte zur Verfügung. Ferner können Jailbreak-Anwender den Sprachassistenten Siri durch Google Now ersetzen.
Ein Jailbreak erhöht naturgemäß auch die Infektionsgefahr durch schadhafte Software. Zwar ist im traditionellen Cydia-Store noch kein schädliches Programm entdeckt worden, dafür geht vor allem von chinesische App Stores eine große Gefahr aus. Allerdings haben Cyberkriminelle inzwischen auch einen Weg gefunden, nicht per Jailbreak entsperrte Geräte mit Malware zu infizieren.
Apple selbst warnt vor Jailbreaks. Sie könnten verschiedenste Probleme auf den gehackten iOS-Geräten verursachen, darunter Instabilität, Sicherheitsprobleme, Gesprächsabbrüche, unzuverlässige Datenverbindungen und verschlechterte Akkulaufzeiten. Der iPhone-Hersteller vertritt außerdem die Ansicht, dass ein Jailbreak seine Lizenzbedingungen verletzt und gegen den US Digital Millennium Copyright Act verstößt. Er behält sich vor, „Kundendienstleistungen für Geräte zu verweigern, auf denen ungenehmigte Software installiert ist“.
Das US Copyright Office hat indes 2010 entschieden, dass ein Entsperren des iPhone für die Installation beliebiger Software legal ist. Die Entscheidung fiel im Rahmen eines alle drei Jahre üblichen Revisionsprozesses des Digital Millennium Copyright Act auf Antrag der Electronic Frontier Foundation (EFF). Zudem ist es Nutzern erlaubt, einen sogenannten Unlock zur Aufhebung der Providersperre (SIM-Lock) durchzuführen. Eine ähnliche Auffassung vertritt auch der Europäische Gerichtshof. Im Januar erklärt er das Umgehen von Schutzmechanismen für die Installation von Programmen für legal. Verboten bleibt das Aushebeln des Kopierschutzes von urheberrechtlich geschützten Inhalten.
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