Nintendo hat in den USA dieses Jahr einen Antrag auf ein Patent für Emulatoren von Mobilkonsolen wie Gameboy, Gameboy Color und Gameboy Advanced gestellt, wie NeoGAF berichtet. Er datiert vom 23. Juni. Das US-Patentamt hat ihn vergangene Woche veröffentlicht.
Das Patent „Emulation einer Handheld-Videospiel-Plattform“ gibt als „Zielplattform“ „beispielsweise ein Display auf einer Sitzrückseite im Flugzeug oder Zug, einen persönlichen digitalen Assistenten oder ein Mobiltelefon“ an. Darauf lasse sich könnten das Spiele-Erlebnis der nativen Plattform „nahezu duplizieren“.
Wie schon die Erwähnung der inzwischen ausgestorbenen PDAs zeigt, handelt es sich um keinen völlig neuen Antrag. Vielmehr geht die erste Version auf das Jahr 2000 zurück. Aktualisierungen folgten 2003 und 2012. Während aber der Antrag von 2012 sich noch als „Fortsetzung“ verstand, handelt es sich diesmal um eine „Divisional Application“ nach US-Recht, also einen auf früheren Anträgen aufbauenden, aber daraus gelösten Antrag.
Im Volltext wird die Emulationssoftware beschrieben, die Gameboy-Programme auf anderen Plattformen lauffähig machen könnte. Die von Nintendo mitgelieferten Bilder zeigen, dass es jeweils einen Funkcontroller für die Steuerung vorsieht. Das Alter des Antrags offenbart sich an einer Stelle, die technische Probleme der vorgeschlagenen Lösung schildert. Und zwar wird vermutet, dass es den In-Seat-Systemen und Mobiltelefonen an Leistungsfähigkeit fehlen könne, um anspruchsvolle GBA-Spiele zu emulieren. Schließlich neigten einige Videospiel-Entwickler dazu, auch noch „das letzte bisschen Leistung aus der Gameboy-Plattform herauszukitzeln.“ Tatsächlich ist eine Gameboy-Emulation auf aktuellen Smartphones und Tablets kein technisches Problem mehr.
Ob Nintendo den neuen Antrag und seine Vorgänger aufgrund tatsächlicher Nutzungsabsichten eingereicht hat, ist offen. Immerhin geht ein Gerücht um, das japanische Unternehmen plane ein Android-Tablet. Unklar ist zudem, ob Nintendo das Patent auch nutzen will, um gegen von Fans geschriebene Emulatoren vorzugehen. Solche Emulatoren gelten heute überwiegend als legal, solange sie keine geschützten Inhalte (also die ROMs der Originalspiele) mitbringen.
[mit Material von Michelle Starr, News.com]
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