iTunes-Kartellklage: Apple droht Strafzahlung von 350 Millionen Dollar

Apple muss sich ab heute vor einem Bezirksgericht in Nordkalifornien gegen den Vorwurf wehren, seine digitale Rechteverwaltung FairPlay, die bis 2009 Teil von iTunes war, verstoße gegen Kartellgesetze. Der 2005 eingereichten Sammelklage zufolge soll Apple seine „dominante Marktposition im Bereich Musikdownloads und tragbare Medienplayer“ benutzt haben, um „den Wettbewerb zu schwächen und sein Monopol zu stärken“. Die Kläger fordern Schadenersatz in Höhe von 350 Millionen Dollar.

Mit FairPlay codierte Musik lässt sich nur auf iPods und keinen anderen Geräten abspielen. Es verhindert auch, dass bei anderen Anbietern gekaufte Musik auf iPods wiedergegeben werden kann. 2004 fand RealNetworks jedoch mit seiner Software Harmony eine Möglichkeit, Apples Rechteverwaltung auszuhebeln. Seinen Anteil am digitalen Musikmarkt baute es der Klage zufolge dadurch von 10 auf 20 Prozent aus, während Apples Anteil von 70 auf 60 Prozent schrumpfte.

Vier Tage nach der Veröffentlichung von Harmony kündigte Apple ein Update für seine iPod-Software an mit dem Hinweis, Harmony werde danach wahrscheinlich nicht mehr mit FairPlay funktionieren. Ein im Oktober 2004 bereitgestellter Patch für iTunes machte von RealNetworks verkaufte Audio-Dateien dann tatsächlich inkompatibel mit Apples iPods.

Im Februar 2007 hatte der damalige Apple-CEO Steve Jobs in einem offenen Brief erklärt, die Rechteverwaltung sei auf Druck der Musikindustrie eingeführt worden. Er setzte sich zudem für den Verzicht auf jegliche Kopierschutztechniken ein. „Stellen Sie sich eine Welt vor, in der jeder Online-Store DRM-freie, in einem offen lizenzierbaren Format codierte Musik verkauft“, hieß es in dem Brief. „Das ist ganz klar die beste Alternative für Verbraucher.“ Es dauerte allerdings noch zwei Jahre, bis Apple sein Angebot auf DRM-freie Musik umstellte. Grundlage waren neue Verträge mit allen großen Musiklabels.

Die Sammelklage schließt nun alle Verbraucher ein, die zwischen dem 12. September 2006 und dem 31. März 2009 einen iPod erworben haben. Dazu zählen die fünfte und sechste Generation des iPod Classic, die iPod U2 Special Edition, die erste, zweite, dritte und vierte Generation des iPod Nano, die erste, zweite und dritte Generation des iPod Shuffle sowie die ersten beiden Generationen des iPod Touch.

Darüber hinaus behaupten die Kläger, dass die im September 2006 sowie September 2007 veröffentlichten iTunes-Versionen 7.0 und 7.4 nur das Ziel hatten, die Wiedergabe von digitaler Musik aus anderen Quellen auf Apple-Geräten zu verhindern. Apple wiederum wird wahrscheinlich argumentieren, dass es mit den Updates auch Sicherheitslücken schloss und beispielsweise mit iTunes 7.0 die Möglichkeit einführte, Filme per iTunes zu kaufen. iTunes 7.4 erlaubte die Erstellung eigener Klingeltöne und brachte den „iTunes WiFi Music Store“, also den direkten Zugriff auf den iTunes Store auf iPod Touch und iPhone per WLAN.

Zu den Zeugen gehören unter anderem Apples Marketing-Chef Phil Schiller und iTunes-Chef Eddy Cue. Darüber hinaus wird das Gericht Teile einer im April 2011 aufgezeichneten Aussage des sechs Monate später verstorbenen Apple-Chefs Steve Jobs hören. Dabei geht es vor allem um Apples Umgang mit RealNetworks und den Einfluss der großen Musikfirmen. Außerdem haben beide Parteien zahlreiche Gutachter und Experten benannt.

[mit Material von Shara Tibken, News.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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