Das oberste Gericht Australiens, der Federal Court, hat eine Berufung durch Apple endgültig abgewiesen. Das Unternehmen hatte Anspruch auf ein Warenzeichen für den Begriff „App Store“ erhoben. Als unterlegene Partei muss es sämtliche Gerichtskosten übernehmen.
Richter David Markey Yates urteilte in Sydney, „App Store“ sei nicht geeignet, die von Apple offerierten Dienste von denen anderer Firmen zu unterschieden. Daher komme ein Warenzeichen dafür nicht in Frage.
Apple hatte das Warenzeichen auf „App Store“ zunächst im Juli 2008 zugesprochen bekommen. Diese Genehmigung wurde aber widerrufen, bevor eine tatsächliche Registrierung erfolgen konnte. Im März 2013 klagte Apple. Damals befand die für Warenzeichen zuständige Behörde, Apple differenziere sich nicht ausreichend von vergleichbaren Angeboten anderer Hersteller, wie dies der Trade Marks Act (also das anzuwendende australische Gesetz) als Notwendigkeit vorgebe.
Apple ging in Berufung. Das Verfahren wurde für 18. November 2013 angesetzt. Richter Yates ließ sich in seinem Rahmen unter anderem von Linguisten zur Semantik des Begriffs „App Store“ unterweisen und ob er notwendig mit Apple verbunden sei. Apple selbst brachte als Argument vor, mit dem Start des iPhone 2008 habe sich die Bedeutung des Begriffs „App“ geändert und werde nun mit seinen Produkten assoziiert.
Wie in solchen Verfahren üblich, fällte Richter Yates am 5. Dezember 2013 eine vorläufige Entscheidung, um sie im Dezember 2014 zu korrigieren oder in eine definitive Entscheidung umzuwandeln. Diese Bestätigung kam heute.
In den USA hatte Apple schon 2011 wegen Verwendung des Begriffs App Store Klage gegen Amazon eingereicht. Sie wurde nach Einigungsgesprächen im Juli 2013 fallen gelassen. „900.000 Apps und 50 Milliarden Downloads lassen darauf schließen, dass die Kunden wissen, wo sie ihre Lieblings-Apps kaufen können“, teilte Apple damals als Begründung mit. „Wir sehen keine weitere Notwendigkeit, uns gegen Amazon durchzusetzen.“
[mit Material von Corinne Reichert, ZDNet.com]
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