iTunes-Kartellprozess: Klägerinnen disqualifiziert, Verfahren geht weiter

Der Kartellprozess um Apples in iTunes und iPods integrierte digitale Rechteverwaltung FairPlay wird fortgesetzt, obwohl die beiden bisherigen Klägerinnen als nicht betroffen ausscheiden. Das entschied US-Bundesbezirksrichterin Yvonne Gonzalez Rogers und verwies auf ihre Pflicht, die Rechte der in der Sammelklage vertretenen 8 Millionen iPod-Käufer zu schützen.

Schon in der letzten Woche fiel Melanie Tucker als Klägerin aus, da ihre iPod-Käufe nicht in die zulässige Zeitspanne zwischen dem 12. September 2006 und dem 31. März 2009 fielen. Die verbliebene Klägerin Marianna Rosen wiederum war im Besitz von zwei fraglichen iPods – aber Apples Anwälten gelang der Nachweis, dass die Geräte mit einer Kreditkarte gekauft wurden, die auf die Firma ihres Mannes ausgestellt war. Damit war sie nicht die eigentliche Käuferin und konnte nicht mehr als Klägerin auftreten. Eine Sammelklage setzt aber zwingend mindestens einen berechtigten Leitkläger („named plaintiff“) voraus.

Die Richterin wies die gegen Apple klagenden Anwälte an, neue Kläger zu präsentieren, die mindestens eines der fraglichen Modelle von Apples Medienplayer erworben hatten. Klagevertreterin Bonny Sweeney versicherte, weitere iPod-Kunden seien „bereit und willens“, sich der Sammelklage anzuschließen.

Der bereits 2005 eingereichten Sammelklage zufolge soll Apple seine „dominante Marktposition im Bereich Musikdownloads und tragbare Medienplayer“ benutzt haben, um „den Wettbewerb zu schwächen und sein Monopol zu stärken“. Mit FairPlay codierte Musik lässt sich nur auf iPods und keinen anderen Geräten abspielen. Es verhindert auch, dass bei anderen Anbietern gekaufte Musik auf iPods wiedergegeben werden kann.

Im laufenden Kartellprozess begründete iTunes-Chef Eddy Cue diese Maßnahmen mit dem Schutz vor Hackern. Sie seien auch notwendig gewesen, um das damals erst aufkeimende Musikgeschäft voranzubringen. Letztlich habe Apple nur auf den Druck der Musiklabels reagiert und deren Vorgaben für eine digitale Rechteverwaltung umgesetzt.

Die Kläger hingegen werfen dem iPhone-Hersteller vor, mithilfe von FairPlay gezielt Mitbewerber behindert zu haben. Tatsächlich habe Apple erst entschieden, nicht interoperabel mit den Systemen der Konkurrenz zu sein, nachdem es eine dominante Marktposition erreichte, erklärte Kläger-Anwältin Sweeney.

Am Montag rechnete Wirtschaftswissenschaftler Roger Noll von der Stanford University der achtköpfigen Jury vor, dass die iPod-Käufer aufgrund von Apples wettbewerbsfeindlichen Handlungen Mehrkosten von rund 350 Millionen Dollar zu tragen hatten. Apple habe zwei Märkte ohne Wettbewerb geschaffen, einen für portable Musikplayer und einen weiteren für Musik-Downloads. Die Kläger fordern daher Schadenersatz in Höhe von 350 Millionen Dollar – und im Kartellrecht wäre sogar eine verdreifachte Summe möglich.

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ZDNet.de Redaktion

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