Gerichtsurteil: Apples DRM Fairplay verstößt nicht gegen Kartellgesetze

Apples digitale Rechteverwaltung Fairplay, die das Unternehmen 2003 zum Start des iTunes Store eingeführt hatte, verstößt nicht gegen US-Wettbewerbsgesetze. Das haben gestern die Geschworenen im iTunes-Kartellprozess nach weniger als vier Stunden Beratung entschieden. Damit ist die 2005 eingereichte Sammelklage, die eine Entschädigung von 350 Millionen Dollar forderte, gescheitert.

Die Jury musste unter anderem entscheiden, ob es sich bei den 2006 veröffentlichten Updates für iTunes 7 um echte Produktverbesserungen handelte oder ob Apple damit nur seinen Konkurrenten schaden wollte. Laut dem Kartellgesetz Sherman Antitrust Act sind erstere legal, auch wenn sie die Kompatibilität von Produkten einschränken.

Bei ihren Beratungen kamen die Geschworenen nun zu dem Ergebnis, dass die fraglichen iTunes-Updates die Mediensoftware tatsächlich verbessert haben. Über die Frage, ob Apple eine Monopolstellung im Markt für digitale Musik hatte, mussten die Geschworenen hingegen nicht mehr urteilen, da die vorsitzende Richterin Gonzalez Rogers die Entscheidung in mehrere Teile aufgeteilt hatte.

„Das ist eine große Erleichterung für Apple und ähnliche Firmen, weil es bedeutet, dass sie innovative Ökosysteme aufbauen und sie abschotten können, wenn sie das für das Beste halten“, kommentierte der Kartellrechtsexperte David Olson. „Sie sind nicht verpflichtet, mit Konkurrenten zu verhandeln, wenn sie das nicht wollen. Es gibt ihnen also eine gewisse Freiheit bei der Entwicklung eines technologischen Ökosystems.“

Patrick Coughlin, einer der Anwälte der Kläger, erwartet, dass seine Mandanten in Berufung gehen werden. Apple hingegen dankte den Geschworenen für ihre Dienste. „Wir haben den iPod und iTunes geschaffen, um unseren Kunden die beste Möglichkeit zu bieten, Musik zu hören. Wann immer wir diese Produkte – und jedes andere Apple-Produkt – im Lauf der Jahre aktualisierten, dann taten wir das, um das Nutzererlebnis noch besser zu machen“, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens aus Cupertino.

Im Zentrum der Klage stand die von RealNetworks entwickelte Software Harmony, die es Nutzern erlaubte, auch nicht im iTunes Store gekaufte Musik auf ihren iPods abzuspielen. Apple sah dies als einen Hack an und aktualisierte seine iTunes-Software, um Harmony wieder auszusperren. RealNetworks war in dem Rechtsstreit nicht selbst vertreten.

Apple hatte im Lauf des Verfahrens argumentiert, es sei nicht gezielt gegen RealNetworks vorgegangen. Stattdessen habe es lediglich sich selbst und seine Produkte vor Hackern geschützt. Zudem betonte Apple, es habe sich stets für eine DRM-freie Lösung eingesetzt und Fairplay nur auf Druck der Musikindustrie eingeführt.

Die Kläger hatten hingegen behauptet, Apple habe sein Ökosystem nur abgeschottet, um Mitbewerber aus dem Markt zu drängen. Das Vorgehen habe dem Unternehmen zudem geholfen, die Preise für seine MP3-Player künstlich hoch zu halten.

Auf aktuelle Apple-Produkte hat der Ausgang des Verfahrens keinen Einfluss. Das Unternehmen bietet seit 2009 nur noch DRM-freie Musik in seinem iTunes Store an. Schon 2007 forderte der damalige CEO Steve Jobs die Abschaffung jeglicher Rechteverwaltung.

[mit Material von Nick Statt, News.com]

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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