Microsoft hat die bisher in Windows enthaltene Browserauswahl wieder abgeschafft, nachdem eine entsprechende Kartellauflage der EU-Kommission ausgelaufen ist. Neue Windows-Nutzer bekommen das bisher im Betriebssystem enthaltene Auswahlfenster ab sofort nicht mehr angezeigt und müssen sich eigenständig nach einer Alternative zu Microsofts Internet Explorer umsehen.
Die bisher für die Browserwahl von Microsoft genutzte Website enthält nur noch folgenden Hinweis: „Diese Website wurde von Microsoft gemäß einer Entscheidung der EU-Kommission im Dezember 2009 erstellt. Die durch diese Entscheidung auferlegten Verpflichtungen sind nicht mehr gültig. Daher unterhält Microsoft diese Website nicht mehr.“ Kunden, die sich über andere Webbrowser informieren oder einen anderen Browser herunterladen möchten, empfiehlt das Unternehmen, die Websites der entsprechenden Anbieter direkt aufzurufen.
2009 hatte sich Microsoft auf Drängen der Europäischen Union bereit erklärt, Windows-Anwendern verschiedene Browser zur Wahl zu stellen. Mit dieser Maßnahme wollte die EU verhindern, dass Microsoft über die Vormachtstellung bei Betriebssystemen die Verbreitung von Alternativen zu seinem eigenen Browser Internet Explorer einschränkt.
Ein Jahr später integrierte der Softwarekonzern für Anwender innerhalb der EU ein Auswahlfenster in sein Betriebssystem, über das sie einen alternativen Browser herunterladen und installieren konnten. Zur Auswahl standen damals neben dem Internet Explorer unter anderem Firefox, Opera, Chrome, Safari oder K-Meleon. Zuvor hatte Microsoft standardmäßig den eigenen Browser auf jedem neuen Windows-System installiert. Darin sahen Konkurrenten einen Verstoß gegen den fairen Wettbewerb.
Im Juli 2012 leitete die EU ein formelles Kartellverfahren gegen den Softwarekonzern aus Redmond ein, weil sich Konkurrenten darüber beschwert hatten, dass Windows 7 die Browserauswahl nicht mehr anbot. Kurz darauf räumte Microsoft ein, dass das Auswahlfenster in Windows 7 SP1 von Februar 2011 bis Juli 2012 aufgrund eines „technischen Fehlers“ nicht mehr enthalten gewesen sei. Davon waren rund 28 Millionen PCs betroffen.
Zum Abschluss des Kartellverfahrens im März 2013 verurteilte die EU-Kommission Microsoft wegen der monatelang angeblich „vergessenen“ Browser-Auswahlbox zu einer Geldstrafe in Höhe von 561 Millionen Euro. „2009 stellte die Kommission die Untersuchung hinsichtlich des Verdachts, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung mit der Kopplung seines Webbrowsers Internet Explorer an Windows missbrauchte, ein. Damals akzeptierten wir die von Microsoft angebotenen Verpflichtungen. Verpflichtungszusagen in Kartellrechtsentscheidungen sind sehr wichtig, da sie eine schnelle Lösung von Wettbewerbsproblemen ermöglichen. Diese Entscheidungen müssen selbstverständlich streng befolgt werden. Ihre Nichteinhaltung ist ein schwerwiegender Verstoß, der mit entsprechenden Sanktionen belegt werden muss“, begründete der damalige EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia das relativ hohe Strafmaß.
Das Debakel um die Browserauswahl hatte 2012 auch direkte Folgen für den damaligen CEO Steve Ballmer. Damals machte eine Bewertungskommission, die für die Gehälter und Bonuszahlungen zuständig ist, den Manager für den erneuten Streit mit Brüssel mitverantwortlich. Sie kürzte auch den Bonus des ehemaligen Windows-Chefs Steven Sinofsky.
Im April 2014 reichte eine Microsoft-Aktionärin wegen des Vorfalls Klage gegen den Softwarekonzern ein und warf der damaligen Führungsriege vor, ihre Pflichten vernachlässigt zu haben. Außerdem sei die interne Nachforschung nicht weit genug gegangen und der direkte Schuldige nie ermittelt worden.
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