Bundesweite Bekanntheit erlangte der Regensburger Rechtsanwalt vor gut einem Jahr, als in seinem Auftrag Abmahnungen an tausende Internetnutzer verschickt wurden, die ein Streaming-Angebot für Pornofilme namens Redtube in Anspruch genommen hatten. Die betroffenen Nutzer sollten 250 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Ein Großteil von ihnen hat allerdings gleich drei bis vier Abmahnungen erhalten, in denen ihnen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen wurden. Diese sollen sie durch das Konsumieren pornografischer Filme auf Redtube begangenen haben.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnwelle tauchten bereits kurze Zeit später auf. Das Landgericht Hamburg erließ auf Antrag von Redtube eine einstweilige Verfügung gegen den Versand von Abmahnschreiben im Namen der Firma The Archive AG durch die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen. “Wie vom Gericht entschieden, ist es der Firma The Archive AG von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt nicht nur für die in den von der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versandten Abmahnschreiben benannten Videos, sondern für alle Streaming-Clips an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht”, hieß es in einer Mitteilung von Redtube.
Das Gericht stufte die Forderungen der Firma The Archive AG als unbegründet ein. Die Nutzer hätten keinen Grund, davon auszugehen, dass die von Redtube angebotenen digitalen Inhalte aus illegalen Quellen stammen. Der Portalbetreiber versicherte anschließend, dass “zu keiner Zeit Nutzerdaten, weder IP-Adressen noch sonstige Informationen, an Dritte weitergegeben” wurden.
Urmann ist auch in anderen Bereichen mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Im August hatte das Augsburger Schöffengericht den ehemaligen Rechtsanwalt zu 80 Sozialstunden sowie einer Geldauflage in Höhe von 80.000 Euro verurteilt. Eine Haftstrafe konnte der Beklagte seinerzeit durch ein vollständiges Geständnis abwenden. Urmann hatte als Geschäftsführer einer Wurstwarenfabrik in Gundelfingen (Kreis Dillingen) die Insolvenz der Firma verschleiert. Trotz Zahlungsunfähigkeit erteilte er weitere Aufträge an Lieferanten. Zudem zahlte er für viele Mitarbeiter keine Sozialversicherungsbeiträge. Der Schaden belief sich auf mehr als 390.000 Euro.
In einem anderen Fall verwarf das Landgericht Regensburg eine Berufung Urmanns und bestätigte das Urteil der Vorinstanz, das ihm eine „sittenwidrige Schädigung durch Massenabmahnungen“ nachwies.
UPDATE 31.12.
Gegenüber der Welt hat Urmann den Verlust der Anwaltslizenz bestätigt. Allerdings habe er sie freiwillig zurückgegeben, da er als Angeklagter „nicht mehr als Organ der Rechtspflege auftreten“ könne. Angeblich hat er diese Entscheidung bereits im Februar getroffen.
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