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EuGH: Endpreise müssen bei Online-Flugticket-Kauf sofort einsehbar sein

Bei Online-Buchungen von Flügen von einem EU-Flughafen müssen grundsätzlich von Anfang an die tatsächlich zu zahlenden Endpreise, inklusive anfallender Steuern, Gebühren und Zuschläge, angezeigt werden. Das gelte nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flug, sondern auch für alle alternativen Verbindungen, stellte heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg klar (Az. C-573/13, PDF). Dadurch werde gewährleistet, dass Kunden die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv vergleichen können.

Der Beschluss erging in einem Rechtsstreit zwischen dem Vebraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und der Fluggesellschaft Air Berlin. Diese hatte im November 2008 in einer Tabelle im Internet mit mehreren Flugpreisen nur für einen Flug den endgültigen Preis, einschließlich Steuern und Gebühren angegeben. Um zu erfahren, was weitere Flüge einschließlich Steuern, Gebühren und Zuschlägen kosten, musste der Verbraucher die einzelnen Flüge anklicken.

Der VZBV sah in der damaligen Preisdarstellung der Fluggesellschaft einen Verstoß gegen die europäische Luftverkehrsdienste-Verordnung (VO 1008/2008). In dieser heißt es unter Artikel 23, Absatz 1 wörtlich: „Der zu zahlende Endpreis ist stets auszuweisen und muss den anwendbaren Flugpreis beziehungsweise die anwendbare Luftfrachtrate sowie alle anwendbaren Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorhersehbar sind, einschließen.“

Aus diesem Grund reichte der VZBV Klage gegen Air Berlin ein, die schließlich vor dem Bundesgerichtshof landete. Dieser legte die Frage zur Entscheidung dem EuGH vor. Die EU-Richter mussten prüfen, ob die Darstellung mit der EU-Verordnung vereinbar ist. Diese Frage entschieden sie nun zugunsten der Verbraucherschützer.

„Ein gutes Urteil für die Verbraucher: Preisangaben müssen transparent und auf einen Blick vergleichbar sein“, kommentierte VZBV-Vorstand Klaus Müller. Air Berlin erklärte, die Vorwürfe seien inzwischen überholt, da man die Preisanzeige des Online-Buchungssystems mittlerweile geändert habe.

ZDNet.de Redaktion

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