Die geplante Zusammenlegung der drei Rechte-Verwertungsgesellschaften GEMA (Deutschland), PRSfM (Großbritannien) und STIM (Schweden) stößt bei der EU-Kommission auf Skepsis. Bei einer vorläufigen Prüfung ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Gemeinschaftsunternehmen in den drei Ländern zu höheren Gebühren führen könnte. Einer Pressemitteilung zufolge hat sie nun eine eingehende Untersuchung eingeleitet.
Die Verwertungsgesellschaften sind für die Verwaltung der Urheberrechte von Autoren und Interpreten an ihren Musikwerken zuständig. Sie vergeben in ihrem Namen Lizenzen und treiben die Lizenzgebühren ein, die für die Nutzung der geschützten Werke anfallen. Solche Lizenzen benötigen auch die Anbieter von Streaming- und Download-Diensten.
Laut EU-Kommission sinkt die Zahl der großen Rechteverwertungs-Gesellschaften durch den Zusammenschluss von GEMA, PRSfM und STIM in der EU von vier auf zwei. Dadurch werde der „Wettbewerb auf dem Markt der Verwaltung von Urheberrechten“ wahrscheinlich geschwächt. Vor allem im Bereich Online-Musik führe die Zusammenlegung der Repertoires der drei Gesellschaften, die schon jetzt zu den umfangreichsten in der EU zählten, zu einer erheblichen Stärkung ihrer Verhandlungsmacht.
„Grund dafür ist die Vergabe von länderübergreifenden Lizenzen für die Online-Nutzung der Musikrechte, die sich im Besitz der Muttergesellschaften befinden oder die das Gemeinschaftsunternehmen im Auftrag und Namen anderer Verwertungsgesellschaften und Rechteinhaber verwaltet“, so die EU weiter. “ Nach Gründung des Gemeinschaftsunternehmens wären für mehrere Länder gültige Lizenzen nicht länger bei PRSfM, STIM oder GEMA, sondern nur noch über das Gemeinschaftsunternehmen erhältlich.“
Die EU-Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, also bis zum 29. Mai, abschließend entscheiden, ob das Vorhaben dem Wettbewerb schaden würde.
Das geplante Gemeinschaftsunternehmen hätte wahrscheinlich auch Auswirkungen auf den Streit zwischen GEMA und Youtube. Hierzulande sperrt Google deswegen automatisch Videos, die Musik aus dem Repertoire der GEMA enthalten könnten. Ob die Vergabe länderübergreifender Lizenzen durch das Gemeinschaftsunternehmen dann allerdings auch zu länderübergreifenden Streitigkeiten oder Sperren führen würde, oder doch eine Einigung begünstigt, bleibt abzuwarten.
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