EU-Kommission sieht „Euro-GEMA“ skeptisch

Die geplante Zusammenlegung der drei Rechte-Verwertungsgesellschaften GEMA (Deutschland), PRSfM (Großbritannien) und STIM (Schweden) stößt bei der EU-Kommission auf Skepsis. Bei einer vorläufigen Prüfung ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Gemeinschaftsunternehmen in den drei Ländern zu höheren Gebühren führen könnte. Einer Pressemitteilung zufolge hat sie nun eine eingehende Untersuchung eingeleitet.

Demnach befürchtet Brüssel auch, dass sich die Geschäftsbedingungen für Anbieter digitaler Dienstleistungen verschlechtern könnten. Das könne zu einer geringeren Wahlfreiheit und höheren Preisen für Konsumenten von Online-Musik führen.

Die Verwertungsgesellschaften sind für die Verwaltung der Urheberrechte von Autoren und Interpreten an ihren Musikwerken zuständig. Sie vergeben in ihrem Namen Lizenzen und treiben die Lizenzgebühren ein, die für die Nutzung der geschützten Werke anfallen. Solche Lizenzen benötigen auch die Anbieter von Streaming- und Download-Diensten.

Laut EU-Kommission sinkt die Zahl der großen Rechteverwertungs-Gesellschaften durch den Zusammenschluss von GEMA, PRSfM und STIM in der EU von vier auf zwei. Dadurch werde der „Wettbewerb auf dem Markt der Verwaltung von Urheberrechten“ wahrscheinlich geschwächt. Vor allem im Bereich Online-Musik führe die Zusammenlegung der Repertoires der drei Gesellschaften, die schon jetzt zu den umfangreichsten in der EU zählten, zu einer erheblichen Stärkung ihrer Verhandlungsmacht.

„Grund dafür ist die Vergabe von länderübergreifenden Lizenzen für die Online-Nutzung der Musikrechte, die sich im Besitz der Muttergesellschaften befinden oder die das Gemeinschaftsunternehmen im Auftrag und Namen anderer Verwertungsgesellschaften und Rechteinhaber verwaltet“, so die EU weiter. “ Nach Gründung des Gemeinschaftsunternehmens wären für mehrere Länder gültige Lizenzen nicht länger bei PRSfM, STIM oder GEMA, sondern nur noch über das Gemeinschaftsunternehmen erhältlich.“

Die EU-Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, also bis zum 29. Mai, abschließend entscheiden, ob das Vorhaben dem Wettbewerb schaden würde.

Das geplante Gemeinschaftsunternehmen hätte wahrscheinlich auch Auswirkungen auf den Streit zwischen GEMA und Youtube. Hierzulande sperrt Google deswegen automatisch Videos, die Musik aus dem Repertoire der GEMA enthalten könnten. Ob die Vergabe länderübergreifender Lizenzen durch das Gemeinschaftsunternehmen dann allerdings auch zu länderübergreifenden Streitigkeiten oder Sperren führen würde, oder doch eine Einigung begünstigt, bleibt abzuwarten.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

Recent Posts

Studie: Ein Drittel aller E-Mails an Unternehmen sind unerwünscht

Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…

3 Tagen ago

HubPhish: Phishing-Kampagne zielt auf europäische Unternehmen

Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…

3 Tagen ago

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

3 Tagen ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

4 Tagen ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

4 Tagen ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

5 Tagen ago