Microsoft hat kurz nach dem Terroranschlag auf die Redaktion des französischen Satiremagazins Charlie Hebdo eine Anfrage des FBI nach Daten von zwei seiner Kunden erhalten. Wie Bloomberg berichtet, erhielt die US-Bundespolizei die angefragten Informationen innerhalb von 45 Minuten, was der Softwarekonzern in einer Stellungnahme als „angemessen“ bezeichnete.
Brad Smith, Executive Vice President und Chefjustiziar von Microsoft, räumte in dem Zusammenhang ein, dass die Weitergabe von Daten an das FBI funktionieren kann. Für eine stärkere Überwachung forderte er jedoch striktere Kontrollen.
„Vor nur zwei Wochen hat die französische Regierung um die Herausgabe von E-Mails von zwei Konten von Microsoft-Kunden gebeten“, zitiert Bloomberg Smith. Die Anfrage sei während der Suche nach den mutmaßlichen Attentätern bei Microsoft eingegangen.
Einer Umfrage von Newspoll zufolge glauben nach den Terroranschlägen von Paris zwei Drittel der US-Verbraucher, dass das Aufspüren möglicher Terrorbedrohungen durch die Regierung wichtiger ist als der Schutz der Privatsphäre. Smith selbst forderte gegenüber Bloomberg eine „Modernisierung“ der zugehörigen Gesetze, um eine Weitergabe von Daten über Ländergrenzen hinweg zu ermöglichen.
Schon seit 2013 setzt sich Microsoft zusammen mit anderen Technikfirmen, darunter Facebook, Google, Twitter und Yahoo, dafür ein, dass Regierungen „vernünftige Beschränkungen für den Zugriff auf Nutzerdaten“ einführen und gemeinsam „robuste und transparente internationale Rahmenbedingungen schaffen, die Konflikte lösen“. In einem früheren Blogeintrag hatte Smith auch eine Reform der Datenschutzgesetze gefordert, um das Vertrauen von Verbrauchern in Informationstechnologien wiederherzustellen.
Es war nicht das erste Mal, dass das FBI Microsoft zur Herausgabe von Kundendaten aufgefordert hat. In mindestens einem Fall, bei dem es um Daten aus einem Rechenzentrum in Irland geht, weigert sich Microsoft beharrlich. Smith begründete das Vorgehen seines Unternehmens mit dem vierten US-Verfassungszusatz, der Bürger vor staatlichen Übergriffen schützen soll. Strittig ist zudem, ob ein Durchsuchungsbefehl für in Irland gespeicherte Daten länderübergreifend durchgesetzt werden kann. Nach Ansicht der EU umgeht der Beschluss „vorhandene Prozeduren, die zwischen der EU und den USA vereinbart wurden, wie das gegenseitige Rechtshilfeabkommen.“
[mit Material von Aimee Chanthadavong, ZDNet.com]
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