Google hat einem Bericht des Guardian zufolge Wikileaks darüber informiert, dass es 2012 E-Mails und Daten von drei Mitarbeitern der Gruppe an die US-Regierung ausgehändigt hat. Grundlage war demnach ein geheimer Durchsuchungsbefehl, den ein US-Bundesrichter ausgestellt hatte.
Der Gerichtsbeschluss, der neben E-Mails auch die IP-Adressen der drei Mitarbeiter umfasste, betraf laut The Guardian die Wikileaks-Sprecherin Kristinn Hrafnsson, die für Ermittlungen zuständige Sarah Harrison sowie Joesph Farell, ein leitender Redakteur von Wikileaks. Google habe Wikileaks erst am 24. Dezember 2014 über die Weitergabe der Daten informiert. Den Durchsuchungsbefehl habe Google jedoch schon im März 2012 umgesetzt.
Google habe Wikileaks nicht früher kontaktiert, da es durch eine sogenannte Gag Order zur Geheimhaltung gezwungen worden sei, heißt es weiter in dem Bericht. Diese Anweisung sei inzwischen aufgehoben worden. Zum genauen Termin habe Google jedoch keine Angaben gemacht.
Inzwischen hat sich der in New York ansässige Wikileaks-Anwalt Michael Ratner vom Center for Constitutional Rights schriftlich bei Google beschwert. Er sei „erstaunt und verstört“, dass Google mehr als zweieinhalb Jahre gewartet habe, um seine Kunden zu informieren, was ihnen wahrscheinlich die Möglichkeit genommen habe, ihr Recht auf Privatsphäre sowie auf Schutz vor „illegalen Durchsuchungen“ wahrzunehmen, zitiert The Guardian aus dem Brief.
Ratner hat Google demnach aufgefordert, alle Informationen aufzulisten, die es der Bundespolizei FBI übergeben habe. Er will außerdem wissen, was Google unternommen hat, um sich gegen den Gerichtsbeschluss zu wehren, und ob es darüber hinaus weitere Durchsuchungsbefehle erhalten habe, die es noch nicht offengelegt hat.
Harrison, die auch Vorsitzende der Courage Foundation ist, sagte im Gespräch mit dem Guardian: „Zu wissen, dass das FBI die Worte gelesen hat, die ich meiner Mutter geschrieben habe, um sie wegen des Todes eines Familienmitglieds zu trösten, macht mich krank.“ Google wirft sie vor, es habe der US-Regierung geholfen, das Eindringen in die Privatsphäre einer britischen Journalistin zu vertuschen. „Weder Google noch die US-Regierung werden ihren eigenen Gesetzen oder ihrer Rhetorik zum Schutz der Privatsphäre oder der Presse gerecht“, so Harrison weiter.
Der Gerichtsbeschluss umfasste dem Bericht zufolge praktisch alle Informationen in den E-Mail-Postfächern der Betroffenen, also neben verschickten und empfangenen Nachrichten auch alle Entwürfe und gelöschten Objekte. Die ausgehändigten Daten geben offenbar auch Aufschluss über Datum, Uhrzeit und Größe aller E-Mails. Zudem verlangte das FBI auch Details zu jeglichen Online-Aktivitäten, alternativen E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Selbst die mit dem Google-Konto verbundenen Kreditkarten mussten laut The Guardian offengelegt werden.
Auf Nachfrage des Guardian wollte sich Google nicht zu den Übergebenen Daten äußern. Ein Google-Sprecher begründete dies mit dem Schutz aller Google-Nutzer: „Wie jedes andere Unternehmen befolgen wir die Gesetze. Wenn wir einen Gerichtsbeschluss oder einen Durchsuchungsbefehl erhalten, prüfen wir, ob er dem Gesetz entspricht, bevor wir ihn umsetzen. Wenn nicht, dann können wir Einspruch einlegen oder fordern, dass die Anfrage eingeschränkt wird. Wir sind dafür bekannt, dass wir uns für unsere Nutzer einsetzen.“
The Guardian vermutet, dass der Beschluss im Zusammenhang mit den Ermittlungen von US-Behörden zu den Unterlagen erlassen wurde, die Wikileaks von der Whistleblowerin Chelsea Manning erhalten und veröffentlicht hat. Der Beschluss wurde aufgrund angeblicher Verstöße gegen ein US-Spionagegesetz und den Computer Fraud and Abuse Act erlassen.
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