Die Volksrepublik China hat umfassende neue Regeln für die Internetnutzung angekündigt. Unter anderem müssen jetzt so gut wie alle Registrierungen mit dem echten Namen erfolgen. Wer online einen Usernamen wie „Obama“ oder „Putin“ nutzt, macht sich gar strafbar. Außerdem ist ein generelles Blogverbot für chinesische Soldaten vorgesehen.
Der staatliche China News Service, der über die Maßnahmen berichtet, bezeichnet „Nutzernamen-Chaos“ als wichtiges Problem. Falsche Konten haben nach seiner Darstellung „das Internet-Ökosystem verschmutzt, den Interessen der Bevölkerungsmehrheit geschadet und Grundwerte des sozialistischen Staats beschädigt“. Die Klarnamenpflicht erstreckt sich deshalb ab 1. März auf Blogs, Mikroblogs, Instant-Messaging-Dienste, Diskussionsforen und Kommentarbereiche von Webseiten.
Allerdings ist es weiter möglich, nicht auf Sperrlisten auftauchende Nutzernamen und Avatare zu wählen. Der echte Name muss dem Betreiber – und somit den Behörden – aber bekannt sein. Zur Umsetzung werden die Diensteanbieter verpflichtet.
Gesperrt sind der chinesischen Zensurbehörde zufolge Nutzernamen, die in den gleichen Bereich fallen wie ohnehin gesperrte Themen. Dies umfasst alles, was „der nationalen Einheit schadet“, Pornografie, Glücksspiel, Aberglauben und Gerüchte.
Eine zusätzliche Verschärfung droht einer Meldung von Reuters zufolge chinesischen Soldaten. Da China befürchtet, seine Truppen könnten von „feindlichen Kräften“ unterwandert worden sein, führt es jetzt eine strengere Kontrolle der Mobilgeräte von Soldaten und deren Internetnutzung ein. Bloggen, Online-Chats und Online-Jobsuche sind ihnen künftig komplett verboten.
So will China verhindern, dass Soldaten „westliche Werte“ verbreiten. Es plant auch, die politische Einstellung seines Militärs besser zu durchleuchten.
Eine Registrierungspflicht gilt in China schon seit 2012 für Mikroblogger. 2013 wurde sie auf die Internetnutzung mit Prepaid-SIM-Karten für Mobiltelefone und Festnetzverträge ausgeweitet, obwohl für den Kauf von SIM-Karten seit 2010 ohnehin schon Ausweispflicht gilt. 2014 kamen dann Video-Uploads hinzu.
Für die Verbreitung falscher Informationen gibt es außerdem seit 2013 strenge Strafen, wenn diese als diffamierend gelten können oder nationale Interessen betreffen. Sollte ein solcher Post mindestens 5000-mal abgerufen oder 500-mal weitergeleitet worden sein, drohen bis zu drei Jahre Haftstrafe. In der Folge waren bekannte Blogger und Mikroblogger wie Charles Xue verhaftet worden.
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