Categories: Soziale Netze

Facebook ermöglicht Online-Testament

Facebook hat eine Testamentfunktion eingeführt. Nutzer des Social Network können damit regeln, was mit ihrem Konto im Todesfall geschieht. Dazu ist vor allem die Angabe einer Kontaktperson nötig, die Facebook informieren und letzte Maßnahmen ergreifen kann.

Testamentfunktion (Screenshot: Facebook)

Der Online-Erbschaftsverwalter kann im gegebenen Fall eine Nachricht verfassen, die an der Spitze der Timeline des Verstorbenen erscheint. Dort kann etwa ein Hinweis auf einen Begräbnisgottesdienst oder eine – so Facebook – „besondere Mitteilung“ stehen. Die Kontaktperson kann für den Verstorbenen auch posthume Freundschaftsanfragen akzeptieren – etwa von Freunden und Familienmitgliedern, die so ihre Trauer oder ihr Mitgefühl bekunden wollen.

Der Verwalter kann auch das Profilbild und Cover-Foto ändern. Wenn der Nutzer dies zu Lebzeiten so eingerichtet hat, kann er auch das Bilderarchiv, Beiträge und Profildaten herunterladen. Der Nachlassverwalter erscheint bei all dem nie unter dem Namen des Verstorbenen, sondern immer unter dem eigenen, und kann auch keine Privatnachrichten einsehen.

Facebook zufolge wird das Profil des Verstorbenen auf diese Weise zu einer Art virtueller Gedenkstätte. Stattdessen können Facebook-Nutzer aber auch verfügen, dass ihr Konto im Todesfall vollständig gelöscht wird.

Im Jahr 2008 hatte es erstmals Beschwerden gegeben, auf Facebook existierten zahlreiche Profile von Toten. Diese würden oft noch mit einer Unmenge an Zuschriften, Kommentaren, Spam und sogar pornografischen Inhalten bombardiert. Facebook führte später eine Möglichkeit ein, das Profil auf einen Erinnerungsmodus umzustellen. Die Option einer konkreten Nachlassregelung ist jetzt neu.

Google hingegen hat schon 2013 – und deutlich diskreter – Konto-Einstellungen für längere Inaktivität eingebaut, die auch den Todesfall abdecken. Der Nutzer stellt in dem Tool eine Zeit ein, nach der automatische Maßnahmen ergriffen werden sollen. Vor Ablauf der Frist erhält er noch einmal einen Hinweis, um ein Versehen auszuschließen.

Anschließend können etwa Kontakte benachrichtigt und Daten gelöscht werden. Zudem ist es möglich, bestimmte Daten vor dem Löschen an Kontaktpersonen zu versenden oder ihnen Zugriffsrechte einzuräumen. Auf Wunsch wird das Konto nach Ablauf der Frist auch komplett gelöscht.

Tipp: Sind Sie ein Facebook-Experte? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Florian Kalenda

Seit dem Palm Vx mit Klapp-Tastatur war Florian mit keinem elektronischen Gerät mehr vollkommen zufrieden. Er nutzt derzeit privat Android, Blackberry, iOS, Ubuntu und Windows 7. Die Themen Internetpolitik und China interessieren ihn besonders.

Recent Posts

1. Januar 2025: Umstieg auf E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr

Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.

3 Stunden ago

Google schließt schwerwiegende Sicherheitslücken in Chrome 131

Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…

4 Stunden ago

Erreichbarkeit im Weihnachtsurlaub weiterhin hoch

Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…

21 Stunden ago

Hacker missbrauchen Google Calendar zum Angriff auf Postfächer

Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…

2 Tagen ago

Bedrohungen in Europa: Schwachstellen in der Lieferkette dominieren

Hinter 84 Prozent der Zwischenfälle bei Herstellern stecken Schwachstellen in der Lieferkette. Auf dem Vormarsch…

2 Tagen ago

Bericht: Apple arbeitet an faltbarem iPad

Es kommt angeblich 2028 auf den Markt. Das aufgeklappte Gerät soll die Displayfläche von zwei…

3 Tagen ago