Der Patenttroll Rembrandt IP hat erfolgreich zwei für die Funktechnologie Bluetooth benötigte Schutzrechte gegen Samsung eingeklagt. Wie Ars Technica berichtet, verurteilte ein Bezirksgericht in Texas den koreanischen Elektronikkonzern zur Zahlung von 15,7 Millionen Dollar Schadenersatz. 2,5 Prozent davon gehen an Gordon Bremer, der in den Patenten 8.023.580 und 8.457.228 als Erfinder genannt wird.
Sie beschreiben die Kompatibilität verschiedener Modem-Typen und beziehen sich auf Anwendungsbeispiele, die bis ins Jahr 1997 zurückreichen. Bluetooth selbst wurde allerdings schon 1994 vom damaligen Handyhersteller Ericsson entwickelt.
Im Lauf der Verhandlung habe Bremer eingeräumt, er habe Bluetooth nicht erfunden, heißt es weiter in dem Bericht von Ars Technica. Die Bluetooth-Spezifikation habe er sogar erstmals 2007 gelesen, also drei Jahre nach der Markteinführung von Bluetooth 2.0 plus EDR. Trotzdem entschieden die Geschworenen, dass Samsungs Bluetooth fähige Produkte, darunter Smartphones, Tablets und Fernseher, unerlaubt das geistige Eigentum von Rembrandt IP verwenden.
Die Anwälte des Patentverwalters, den Ars Technica als einen der „ältesten und erfolgreichsten Patenttrolle“ bezeichnet, machten indes klar, dass Bremers Schutzrechte für alle Geräte benötigt werden, die Bluetooth 2.0 und später unterstützen. Der Sieg gegen Samsung sei damit wahrscheinlich nur ein kleiner Puzzlestein in Rembrandt IPs Plan, sein für Bluetooth benötigtes geistiges Eigentum zu monetisieren.
In den vergangenen Monaten scheint bei vielen bedeutenden IT-Firmen Vernunft eingekehrt zu sein: Statt sich gegenseitig vor Gericht zu zerren, haben viele von ihnen große, umfassende Patentabkommen abgeschlossen. ZDNet gibt einen Überblick und zeigt, wo sich die Wogen geglättet und wo sich die Fronten verhärtet haben.
„Hier wurde Recht gesprochen“, wird Demetrios Anaipakos, Anwalt von Rembrandt IP, in einer Pressemitteilung zitiert. „Die Rembrandt-Erfindungen stehen im Mittelpunkt von Samsungs Bluetooth-Funktionen.“
Die Lokalzeitung Marshall News-Messenger hat laut Ars Technica zudem einige Details zum Prozess öffentlich gemacht. Demnach arbeitet Bremer seit 2004 als Berater für Rembrandt IP. Nach dem Studium der Bluetooth-Spezifikationen, also im Jahr 2007, sei ihm aufgefallen, dass die Techniken, die er 1997 für Modems entwickelt habe, auch auf Bluetooth-Produkte angewendet werden könnten. „Ich hatte eine Art ‚Aha-Moment'“, sagte Bremer demnach den Geschworenen.
Im Kreuzverhör räumte Bremer zudem ein, dass seine Patente nicht Bestandteil des Standards für Bluetooth 2.0 seien. Das gelte auch für die Funktion Enhanced Data Rate (EDR). Auf die Frage eines Samsung-Anwalts, ob Bluetooth und EDR seine Patente verletzen, sagte Bremer, er könne dies nicht beantworten, da er kein Anwalt sei.
Anfang Februar hatte sich bereits der Patentverwalter Intellectual Ventures gegen Symantec durchgesetzt. Eine Jury sprach dem Unternehmen, das ebenfalls keine Produkte herstellt oder vertreibt und nur Lizenzgebühren für sein geistiges Eigentum eintreibt, 17 Millionen Dollar Schadenersatz zu.
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