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Netzneutralität: FCC untersagt bezahlte Überholspuren im Internet

Die Federal Communications Commission hat den von Chairman Tom Wheeler vorgelegten Entwurf zur Netzneutralität verabschiedet. Er sieht vor, dass die Regulierungsbehörde ihre „Title II“-Autorität nutzt, um Regeln für den Schutz eines offenen Internets zu implementieren und durchzusetzen. Internet Service Provider dürfen also den Internetzugang für Nutzer und Inhalteanbieter weder verlangsamen noch gegen Bezahlung beschleunigen.

Die fünf Mitglieder der Kommission stimmten gemäß ihrer Parteizugehörigkeit ab: die drei demokratischen Kommissare setzten sich damit wie erwartet gegen ihre beiden republikanischen Kollegen durch.

Breitband-Internetdienste fallen künftig unter den Abschnitt 2 des 1934 verabschiedeten US-Gesetzes Communications Act, das 1996 durch den Telecommunications Act erweitert wurde. Sie werden damit mit Energie- und Wasserversorgern gleichgestellt, für die besonders strenge Regeln gelten. Mobile Breitbandanbieter werden zudem gemäß Abschnitt 3 des Communications Act ebenfalls als „gewöhnliche Carrier“, also Grundversorger, behandelt. Im Vorfeld hatte Wheeler bereits den Begriff „Breitband“ neu definiert: Nur Dienste, die mindestens 25 Megabit pro Sekunde übertragen, fallen noch in diese Kategorie.

Die Republikaner hatten Wheelers Pläne unter anderem mit dem Argument abgelehnt, die FCC überschreite ihre Kompetenzen und setze letztlich nur einen geheimen Plan von US-Präsident Barack Obama zur Netzneutralität um. Wheeler wies die Vorwürfe nun erneut als Unsinn zurück. „Das ist eine FCC, die alle zur Verfügung stehenden Werkzeuge nutzt, um Innovatoren und Verbraucher zu schützen, und eine bezahlte Priorisierung – die sogenannte Überholspur – zu verbieten.“

Für das „offene Internet“ gelten laut FCC künftig drei Grundregeln: keine Blockaden, keine Drosselung und keine bezahlte Priorisierung. Breitbandanbietern ist es damit untersagt, die Verbreitung legaler Inhalte, Anwendungen oder Dienste einzuschränken. Zudem dürfen sie rechtmäßigen Internet-Datenverkehr weder anhand des Inhalts noch anhand der Anwendung oder des zugehörigen Diensts drosseln. Die Bevorzugung von legalem Traffic oder eine Priorisierung von Inhalten oder Diensten von Partnern ist ebenfalls untersagt.

Damit dürfen Provider wie Comcast und Verizon auch keine Gebühren mehr von Inhalteanbietern wie Netflix für den Zugang der von ihnen kontrollierten „letzten Meile“ erheben. Ob sie künftig tatsächlich freiwillig auf Zugangsgebühren verzichten oder erst Gerichte über die Gültigkeit der laufenden Verträge entscheiden müssen, bleibt abzuwarten.

„Die FCC hat heute eine historische Entscheidung für die Freiheit, Offenheit und Innovationskraft des Netzes getroffen“, kommentiert Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, der nach eigenen Angaben für eine nutzer- und menschenrechtsfreundliche Netzpolitik eintritt. „Europa muss nun mit den USA gleichziehen und das Internet als öffentliches Gut anerkennen, statt weiter ein Zwei-Klassen-Netz zu befördern, das die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Online-Wirtschaft bedroht.“

Ursprünglich galt in den USA das Prinzip der Netzneutralität – also eine Gleichbehandlung aller Internet-Inhalte ungeachtet ihres Inhalts und ihrer Herkunft. Es war eine der Grundregeln der 1992 gegründeten Commercial Internet Exchange (CIX).

2014 entschied jedoch ein US-Gericht, dass die FCC die Netzneutralität nicht durchsetzen darf. Es begründete seine Entscheidung mit der von der FCC vorgenommenen Einstufung der Breitbandanbieter als Informationsanbieter. Das hat die Behörde mit dem jetzt verabschiedeten Entwurf wieder zurückgenommen.

Zurückgenommen hat der FCC-Vorsitzende Wheeler auch einen ersten Vorschlag, der noch eine bezahlte Überholspur vorsah. Eine Blockade oder absichtliche Störung von Diensten wollte die FCC jedoch auch mit dem ersten Entwurf verbieten. Zudem wollte sie sich das Recht vorbehalten, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob eine bezahlte Priorisierung „wirtschaftlich vernünftig“ und damit erlaubt ist.

[mit Material von Stephen J. Vaughan-Nichols, ZDNet.com]

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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