Facebook hat seine „Gemeinschaftsstandards“ genannten Richtlinien überarbeitet, um deutlicher herauszustellen, welche Arten von Inhalten seine Nutzer nicht posten dürfen. Das Update liefere „mehr Details und mehr Klarheit, was erlaubt ist und was nicht“, heißt es in einem Blogbeitrag.
Als Verfasser werden Monika Bickert, verantwortlich für Global Policy Management, und der Chef der Facebook-Rechtsabteilung Chris Sonderby genannt. Sie formulieren: „Diese Standards wurden als Grundlage einer Umgebung geschaffen, in der sich Menschen motiviert fühlen, einander mit Einfühlung und Respekt zu begegnen.“ Geklärt wird vor allem, wie sich Facebook den Umgang mit „selsbtverletzendem Verhalten, gefährlichen Gruppierungen, Belästigungen und Mobbing, kriminellen Aktivitäten, sexueller Gewalt und Ausbeutung, Nacktheit, Hassreden, Gewalt und expliziten Inhalten“ vorstellt.
Der Blogbeitrag betont, dass die Richtlinien nicht radikal von den bestehenden abweichen. „Während einige dieser Orientierungshilfen neu sind, entsprechen sie doch genau unserem bisherigen Umgang mit unseren Standards.“ Zusätzlich gibt es Abschnitte zum Urheberrecht und dem Schutz der Nutzerkonten sowie einen mit der Überschrift „Respektvollen Umgang fördern“.
Ein geeignetes Beispiel für Facebooks neue Richtlinien ist die Definition von anstößiger Nacktheit: „Wir entfernen Fotos von Personen, auf denen Genitalien oder vollständig entblößte Pobacken zu sehen sind. Außerdem beschränken wir Bilder mit weiblichen Brüsten, wenn darauf Brustwarzen zu sehen sind. Fotos von Frauen, die beim Stillen oder mit Vernarbungen aufgrund von Brustamputationen gezeigt werden, sind jedoch in jedem Fall erlaubt. Außerdem sind Fotos von Gemälden, Skulpturen und anderen Kunstformen erlaubt, die nackte Figuren zeigen.“ Eine ähnlich klare Formulierung hätten sich Nutzer von Apples App Store und Googles Blogdienst Blogger zu früheren Anlässen gewünscht. Ungeachtet dessen kann sich natürlich jeder die Frage stellen, ob er mit Facebooks Definition einverstanden ist.
Im Umgang mit anstößigen und verbotenen Inhalten setzt Facebook weiter auf Nutzerberichte; daran wird sich der Neuauflage der „Gemeinschaftsstandards“ zufolge nichts ändern. „Wenn dir auf Facebook etwas auffällt, dass deiner Meinung nach gegen unsere Bedingungen verstößt, melde uns das bitte„, heißt es. „Das Melden von Inhalten garantiert nicht, dass diese Inhalte entfernt werden, da sie möglicherweise nicht gegen unsere Richtlinien verstoßen.“ In einigen Fällen könne es auch zu einer Nachfrage durch die Prüfer kommen.
Zusätzlich erklärt Facebook, dass es nicht immer alle Inhalte in allen Ländern sperrt. Ein typisches Beispiel dafür sei Blasphemie. Von Behörden beanstandete blasphemische Inhalte seien meist nur in den Ländern nicht zu sehen, gegen deren Gesetze sie verstießen.
Zu den Behördenanfragen hat Facebook parallel neue Zahlen vorgelegt, die das zweite Halbjahr 2014 abdecken. Demnach wurden 11 Prozent mehr Inhalte wegen Gesetzesverstößen entfernt als im vorangegangenen Halbjahr. Die Summe belief sich zwischen Januar und Juni auf 8774, zwischen Juli und Dezember 2014 auf 9707 Beiträge von Facebook-Usern. Mehr Anfragen verzeichnete Facebook etwa in Russland und der Türkei, in Pakistan sei die Zahl der Anfragen hingegen zurückgegangen.
Die Zahl der Behördenanfragen nach Nutzerdaten legte Facebook zufolge nur schwach zu: nämlich von 34.946 auf 35.051. Hier nennt Indien als Land mit deutlich gestiegener Zahl an Anfragen, während in Deutschland und den USA weniger Anfragen eingingen.
Auf einer gesonderten Informationsseite lässt sich die Zahl der Anfragen in jedem Land ermitteln. An dieser Stelle erklärt Facebook auch, wie vielen der Anträge es entsprochen hat. Für Deutschland weist es 2132 Anfragen zu 2611 Nutzern oder Konten aus. In 34,29 Prozent der Fälle wurden zumindest einige Daten herausgegeben. Zudem hat Facebook in Deutschland den Zugriff auf 60 Inhalte eingeschränkt.
[mit Material von Luke Lancaster, News.com]
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