Das Landgericht Frankfurt hat im Verfahren gegen den Fahrdienstvermittler UberPop geurteilt. Es gab der Taxi Deutschland Servicegesellschaft recht und stufte das App-basierte Mitfahr-Angebot als rechtswidrig ein. Darüber informiert der Kläger.
Uber hatte in der Verhandlung argumentiert, es sei nur Vermittler und benötige daher keine behördliche Genehmigung. Der Rechtsrahmen für Taxis sei nicht anwendbar. Reuters zufolge schloss sich der Richter aber der Auffassung an, für die von Uber vermittelten Mitnahmen sei eine Lizenz erforderlich.
Über die Apps Uber und UberPop dürfen somit deutschlandweit keine „Beförderungswünsche“ mehr vermittelt werden. Noch im September hatte das Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Uber aufgehoben, da es die zunächst angenommene Eilbedürftigkeit nicht mehr gegeben sah. Dies bedeutete aber keine Neubewertung der Sachlage, wie auch Taxi Deutschland anmerkte.
UberPop kann gegen das jetzige Urteil in Berufung gehen. Taxi Deutschland sieht es vor allem vor allem als „Rechtssicherheit“ für die Taxifahrer: „255.000 echte Arbeitsplätze und Steuerzahler bleiben in Deutschland erhalten, bleiben gesetzlich abgesichert und werden nicht durch unqualifizierte Uber-Gelegenheitsjobber ersetzt.“ Uber hatte im Januar für seine europäische Expansion mit der Ankündigung geworben, auf dem Kontinent 50.000 neue Jobs zu schaffen.
Für die Taxikunden bedeute das Urteil Sicherheit, erklärt die Taxifahrer-Genossenschaft auch. „Wirklicher Fortschritt ist es, wenn Sie 55.000 Taxis rund um die Uhr mit einer einzigen App buchen und auch dort mit Karte zahlen können – zum festen Preis, in staatlich geprüften, sicheren Taxis.“
Uber stößt in zahlreichen Ländern auf Widerstand. Zuletzt begann Südkorea Ermittlungen, in deren Zug es Uber-Angestellte vorübergehend festnahm und 432 Beweismittel sicherte.
Neben fehlenden Lizenzen werden dem Unternehmen seine Preisgestaltung und ungenügende Sicherheit vorgeworfen. Es reagierte zuletzt mit einer Preisobergrenze, die auch für Schlechtwetter gilt. Für mehr Sicherheit sollen ein Notfall-Button und biometrische Identifikation des Fahrers sorgen.
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