Die US-Außenhandelsbehörde International Trade Commission hat ein Ermittlungsverfahren gegen Apple eingeleitet. Wie PCWorld berichtet, untersucht sie zwei Beschwerden des schwedischen Netzwerkausrüsters Ericsson, die sich gegen iPhone und iPad richten. Sie sollen mehrere Mobilfunkpatente verletzen, weswegen Ericsson nun ein Verkaufsverbot fordert.
Der Streit begann Anfang des Jahres, nachdem eine Vereinbarung, die Apple die Nutzung von Ericssons patentierten LTE-Technologien erlaubte, auslief. Apple zufolge fordert Ericsson zu hohe Lizenzgebühren für die seiner Ansicht nach nicht standardrelevanten Schutzrechte, die damit auch nicht den FRAND-Bedingungen unterliegen würden.
Das Unternehmen hatte dem Bericht zufolge deswegen im Januar gegen Ericsson geklagt. Die Schweden unterstellten kurz darauf in einer Gegenklage, Apple nutze unerlaubt sein geistiges Eigentum. Außerdem seien die geforderten Lizenzgebühren fair, angemessen und nicht diskriminierend, so wie es für standardrelevante Patente gefordert wird.
„Ericsson versucht seine Patente zu benutzen, um einen Vorteil aus Apples Spitzenerfindungen zu ziehen, die aus jahrelanger harter Arbeit von Apple-Ingenieuren und –Designern und Milliarden Dollar für Forschung und Entwicklung hervorgegangen sind – und die nichts mit Ericssons Patenten zu tun haben“, zitiert AppleInsider aus Apples ursprünglicher Klageschrift.
In den vergangenen Monaten scheint bei vielen bedeutenden IT-Firmen Vernunft eingekehrt zu sein: Statt sich gegenseitig vor Gericht zu zerren, haben viele von ihnen große, umfassende Patentabkommen abgeschlossen. ZDNet gibt einen Überblick und zeigt, wo sich die Wogen geglättet und wo sich die Fronten verhärtet haben.
Dem Blog zufolge geht aus Gerichtsunterlagen hervor, dass Ericsson als Lizenzgebühr einen nicht näher genannten Umsatzanteil haben wollte. Apple wiederum halte eine Gebühr pro Bauteil für angemessen.
Apple und Ericsson tragen ihren Streit auch vor einem Bezirksgericht in Texas aus. Insgesamt hat das schwedische Unternehmen 41 Schutzrechte eingeklagt. Hauptsächlich geht es um Techniken rund um die Mobilfunkstandards GSM, UMTS und LTE, aber auch um nicht standardrelevante Aspekte der Apple-Geräte wie Chipdesign, Ortungsdienste, Benutzeroberfläche und das Betriebssystem iOS.
Eine Beschwerde bei der ITC hat für die Beteiligten den Vorteil, dass sie schneller bearbeitet wird als eine Klage vor einem Bezirksgericht. Zudem erhoffen sich die Beschwerdeführer in der Regel ein Verkaufsverbot für die patentverletzenden Produkte ihres Kontrahenten. Ein Verbot für ältere iPhones und iPads hatte US-Präsident Barack Obama im August 2013 jedoch mit seinem Veto aufgehalten – gegen ein Verbot für Samsung-Produkte legte er drei Monate später allerdings kein Veto ein.
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