Die Europäische Kommission will Teile der Unterlagen veröffentlichen, die Firmen im Rahmen ihrer Kartellbeschwerden gegen Google eingereicht haben. Das berichtet das Wall Street Journal unter Berufung auf nicht näher genannte Quellen. Demnach hat Brüssel die Beschwerdeführer bereits um ihre Zustimmung gebeten.
Kartellrechtsexperten sehen laut WSJ die Anfragen als einen deutlichen Hinweis darauf an, dass die EU eine formelle Anklage gegen den Internetkonzern vorbereitet. Eine der Quellen der Zeitung rechnet mit der Eröffnung eines offiziellen Verfahrens in den kommenden Wochen. Es sei aber auch nicht ausgeschlossen, dass Google noch eine Einigung mit der EU erziele.
Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte im Dezember 2014 angekündigt, die mehrjährige Google-Untersuchung neu aufzurollen. „Ich bin darauf gestoßen, dass die Informationen in diesem Fall einer Aktualisierung bedürfen“, sagte sie in einer Pressekonferenz. „Deshalb haben wir Fragenkataloge an Adressaten in verschiedenen Bereichen wie Karten und Reisen geschickt, um frischere Informationen zu bekommen. Es ist schon eine Weile her, als das zuletzt gemacht wurde.“ Um den Fall nach wirklich aktuellem Stand zu bearbeiten, brauche es „neue Informationen in der Akte“.
Die kartellrechtliche Untersuchung begann 2010 aufgrund der Beschwerden von sich benachteiligt fühlenden Google-Konkurrenten wie Microsoft, TripAdvisor, Yelp sowie dem deutschen Kartendienst “Hot Maps”. Diese warfen dem Suchriesen vor, seine dominierende Stellung im Suchmarkt auszunutzen, um eigene vertikale Suchdienste etwa für Reisen und Shopping besser als rivalisierende Angebote zu platzieren.
Vestagers Amtsvorgänger Joaquin Almunia hatte im Februar 2014 eine vorläufige Einigung mit Google erzielt. Sie stieß aber bei den klagenden Konkurrenten und auch innerhalb der Kommission auf Widerstand. Anfang September forderte die Wettbewerbsbehörde daher weitere Zugeständnisse. Einige Reaktionen auf Googles Lösungsvorschläge seien „sehr, sehr negativ“ ausgefallen, sagte Almunia damals. Dies gebe der EU das Recht, weitere Zugeständnisse einzufordern.
Das EU-Parlament stimmte dann im November 2014 für einen Entschließungsantrag, der unter anderem eine „Entflechtung von Suchmaschinen von anderen kommerziellen Diensten“ als mögliche Lösung angesichts der Marktdominanz Googles vorsieht. Obwohl der Antrag rechtlich nicht bindend ist, zeigten sich die USA „besorgt“ über den Vorschlag der Parlamentarier.
Ein weiterer Streitpunkt zwischen EU und Google ist die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden. Es zwingt Google und andere Suchmaschinenbetreiber, auf Antrag ihrer Nutzer Links aus der Ergebnisliste zu löschen, die bei einer Suche nach ihrem Namen erscheinen. Google will die Löschung auf europäische Domains beschränken – mit einer Suche auf Google.com lässt sich so das Urteil des EuGH umgehen.
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