Uber hat bei der Europäischen Kommission eine formelle Beschwerde gegen Deutschland, Frankreich und Spanien eingereicht. Nach Ansicht des Fahrdienstvermittlers verstoßen die Bemühungen der Regierungen der drei Länder, die Uber verbieten wollen, gegen EU-Recht. In einer Stellungnahme des Unternehmens heißt es, die Europäische Union sei für die Regulierung seiner Dienste zuständig – nicht die einzelnen Mitgliedstaaten.
In seinen Beschwerden unterstellt Uber zudem, es sei kein Transportunternehmen oder Taxidienst, sondern ein Technologieunternehmen. Es gehe darum, Einzelpersonen mit bestimmten privaten oder professionellen Anbietern von Transportdiensten zusammenzubringen. Die EU-Mitgliedstaaten dürften zwar eigene Regeln für den Personentransport aufstellen, aber nur solange, wie alle Anbieter gleichbehandelt würden. Das ist nach Ansicht von Uber aber nicht gegeben. In Großbritannien habe es eine uneingeschränkte Lizenz erhalten, während andere Länder einige seiner Dienste verboten hätten.
Uber stößt nicht nur in Europa auf Widerstand bei der Einführung seines Fahrdiensts, der es Nutzern erlaubt, über eine Smartphone-App einen Fahrer zu buchen. In vielen Ländern wurde das 2009 gegründete Unternehmen aktiv, bevor es sich bei den zuständigen Behörden um eine offizielle Betriebserlaubnis bemühte. Die Strategie half dem Start-up allerdings, sich seitdem zu einem international tätigen Unternehmen zu entwickeln, das seine Dienste inzwischen in 295 Städten in 55 Ländern anbietet.
Der Fahrdienst ist in 19 von 28 EU-Mitgliedstaaten verfügbar. Bis zum Sommer will Uber sein Angebot auf sieben weitere Länder ausweiten. Es streitet sich zwar auch mit den Regierungen in Belgien, Großbritannien und den Niederlanden, vollständig verboten wurde Uber bisher aber nur in Deutschland, Frankreich und Spanien. Alle drei Länder bemängeln nicht nur Ubers Geschäftsmodell, sondern auch die Art, wie Nutzer mit den Fahrern über eine Smartphone-App interagieren.
Ein spanischer Richter zwang Uber im Dezember, seinen Geschäftsbetrieb vollständig einzustellen. Die Fahrer besäßen keine offizielle Genehmigung, was ihnen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber lizenzierten Taxiunternehmen verschaffe. Auch das Landgericht Frankfurt ist der Auffassung, für die von Uber vermittelten Mitnahmen sei eine Lizenz erforderlich. Darauf reagierte Uber inzwischen mit der Ankündigung, hierzulande die Kosten für den benötigten Personenbeförderungsschein und die Lizenzierung als Taxi- und Mietwagenunternehmer zu übernehmen.
Die Französische Nationalversammlung hatte im September ein Gesetz verabschiedet, dass es Transportunternehmen untersagt, Nutzer mithilfe von GPS gestützten Systemen auf Fahrzeuge in ihrer direkten Umgebung aufmerksam zu machen – was jedoch die Grundlage von Ubers Geschäftsmodell ist.
[mit Material von Dara Kerr, News.com]
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