In der österreichischen Hauptstadt Wien verhandelt ab heute das Landesgericht für Zivilsachen die Datenschutzklage des Juristen Max Schrems. Wie der Österreichische Rundfunk (ORF) berichtet, wird das Gericht zunächst prüfen, ob eine Klage in Österreich überhaupt zulässig ist. Facebook bestreitet einer Pressemitteilung (PDF) der von Schrems gegründeten Initiative Europe versus Facebook zufolge die Zuständigkeit der österreichischen Justiz.
„In der EU kann eine Person, die nicht beruflich oder gewerblich handelt, eine Klage gegen ein Unternehmen an seinem Heimatsgerichtsstand einbringen – in diesem Fall ist das Wien“, heißt es in der Stellungnahme. Laut ORF zweifelt Facebook aber nicht nur die Zuständigkeit des Gerichts an, sondern jegliche Sammelklagen gegen sich. Am europäischen Sitz des Social Network in Irland sei keine Sammelklage möglich, weil das gegen die „öffentliche Ordnung“ verstoße.
„Das Vorbringen von Facebook ist ein großartiges Unterhaltungsprogramm für jeden Juristen“, wird Schrems in der Pressemitteilung zitiert. „Teilweise wird leider auch mit etwas skurrilen Unterstellungen gearbeitet. Ich sehe diese Argumente derzeit aber eher als Akt der Verzweiflung, den man nicht ernst nehmen kann. Wenn Facebook rechtlich sinnvolle Argumente hätte, dann müsste man sich diese Ochsentour nicht antun.“
Das Gericht wird nach Einschätzung von Schrems erst nach der ersten Verhandlung und auch nur schriftlich über seine Zuständigkeit entscheiden. Danach können beide Parteien Beschwerde gegen die Entscheidung einreichen. Das letzte Wort werde wahrscheinlich erst in einiger Zeit gesprochen.
Schrems wirft Facebook nun vor, es versuche, das Verfahren zu verzögern. „Das ist eine typische Strategie, weil den meisten Klägern irgendwann das Geld und die Zeit ausgehen. In diesem Fall haben wir wegen der Prozessfinanzierung aber zum Glück einen sehr langen Atem“, ergänzte Schrems.
Ende August 2014 hatte das Landgericht Wien die Klage an sich zugelassen. Schrems will erreichen, dass Facebook in Europa seine Datenverwendungsrichtlinie überarbeitet, die nach seiner Einschätzung ungültig ist. Zudem soll das Unternehmen für „viele Arten der Datenverwendung“ keine Zustimmung seiner Nutzer einholen. Auch die Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm PRISM sowie das Tracking von Internetnutzern auf Webseiten, beispielsweise über den „Gefällt mir“-Button, soll europäisches Recht verletzen.
Sein Ziel von 25.000 Unterstützern für die Sammelklage hatte Schrems Anfang August innerhalb weniger Tage erreicht. Für jeden Kläger fordert er 500 Euro Schadenersatz, was einer Gesamtsumme von 12,5 Millionen Euro entspricht.
Die Unterstützer der Sammelklage tragen jedoch kein Kostenrisiko. Der Rechtsstreit wird durch die Roland ProzessFinanz AG finanziert, die im Erfolgsfall einen Anteil von 20 Prozent erhält.
[Update 14.35 Uhr]
Wie oe24.at berichtet, hat das Gericht Facebook aufgefordert Unterlagen für den Prozess innerhalb von drei Wochen zu übersetzen. Anschließend steht Schrems genauso viel Zeit zu, um auf diese einzugehen. Ein Urteil fällt das Gericht anschließend in schriftlicher Form.
In der heutigen Verhandlung warfen Facebooks Anwälte Schrems vor, die Klage aus finanziellen Interessen und nicht als Verbraucher eingebracht zu haben. „Er lebt dafür, aber nicht davon“, konterte sein Anwalt Wolfram Proksch.
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