Wie das Wall Street Journal berichtet, bereitet die EU-Kommission eine Kartellklage gegen Google vor. Ein Anwalt eines Beschwerdeführers sagte der Zeitung, die Wettbewerbshüter arbeiteten wahrscheinlich bereits an einer offiziellen Mitteilung der Beschwerdepunkte.
Ein weiterer Hinweis auf den baldigen Beginn der Untersuchung ist laut WSJ, dass die Kommission die Unternehmen, die ihre Beschwerden vertraulich eingereicht haben, um eine Freigabe der Dokumente gebeten hat. Zudem habe die EU sie gedrängt, bestimmte Informationen zu ihren Beschwerden bis einschließlich gestern zu aktualisieren.
Die kartellrechtliche Untersuchung begann 2010 aufgrund der Beschwerden von sich benachteiligt fühlenden Google-Konkurrenten wie Microsoft, TripAdvisor, Yelp sowie dem deutschen Kartendienst “Hot Maps”. Diese warfen dem Suchriesen vor, seine dominierende Stellung im Suchmarkt auszunutzen, um eigene vertikale Suchdienste etwa für Reisen und Shopping besser als rivalisierende Angebote zu platzieren.
Im Februar 2014 hatte der damalige Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia eine vorläufige Einigung mit Google erzielt. Sie stieß aber bei den klagenden Konkurrenten und auch innerhalb der Kommission auf Widerstand. Anfang September forderte die Wettbewerbsbehörde daher weitere Zugeständnisse. Einige Reaktionen auf Googles Lösungsvorschläge seien “sehr, sehr negativ” ausgefallen, sagte Almunia damals. Dies gebe der EU das Recht, weitere Zugeständnisse einzufordern.
Almunias Nachfolgerin Margrethe Vestager kündigte im Dezember 2014 schließlich an, die mehrjährige Google-Untersuchung neu aufzurollen. „Ich bin darauf gestoßen, dass die Informationen in diesem Fall einer Aktualisierung bedürfen“, sagte sie in einer Pressekonferenz. „Deshalb haben wir Fragenkataloge an Adressaten in verschiedenen Bereichen wie Karten und Reisen geschickt, um frischere Informationen zu bekommen. Es ist schon eine Weile her, als das zuletzt gemacht wurde.“ Um den Fall nach wirklich aktuellem Stand zu bearbeiten, brauche es „neue Informationen in der Akte“.
Ob Brüssel aber tatsächlich ein formelles Verfahren gegen Google einleitet, bleibt abzuwarten. Kartellverstöße kann die EU-Kommission mit einer Geldstrafe in Höhe von 10 Prozent des Jahresumsatzes ahnden. Das würde im Fall von Google einem Betrag von bis zu 6 Milliarden Dollar entsprechen. Sie kann aber auch jederzeit einen Vergleich aushandeln.
Vestager hatte sich allerdings Anfang des Monats ablehnend über Absprachen geäußert. Der Financial Times sagte sie: „Es ist wichtig, dass Absprachen nicht zur Gewohnheit werden.“ Sie seien zwar einfacher für alle Beteiligten, es gebe aber Präzedenzfälle, in den nur Richter und Gerichte entscheiden könnten.
[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]
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