Das Dresdner Start-up eZelleron darf sein Brennstoffzellen-Akkupack für Mobilgeräte weiter „Kraftwerk“ nennen. Das hat das Landgericht Hamburg gegen die Argumentation des Klägers, Ralf Hütter, Gründer der Band Kraftwerk, entschieden. Hütter begründetet seine Unterlassungsklage damit, dass Verbraucher das stromerzeugende Gerät mit seiner Band verwechseln könnten. In der USA hat er eine ähnliche Klage gegen eZelleron eingereicht.
formuliert nun pointiert: „Das Landgericht hat entschieden, dass Geräte, die Strom beispielsweise aus Gas, Wasser, Wind oder Kohle erzeugen, auch weiterhin Kraftwerk genannt werden dürfen“ – und zwar „egal ob groß oder klein“.
Der Erfinder der mobilen Stromversorgung, Sascha Kühn,Kühn hatte Hütter auch in sein Labor eingeladen, wie er berichtet. „Uns war an einer gütlichen Einigung gelegen … Uns liegt nichts an einem weltweit ausgetragenen Rechtsstreit, und wir hoffen, dass Herr Hütter nach dem Gerichtsentscheid auch seine Klage in den USA zurückzieht.“
Die 2008 gegründete eZelleron GmbH mit 25 Mitarbeitern hatte ihr Gerät, das aus Feuerzeuggas Strom für Mobilgeräte generiert, am 5. Januar 2015 auf der amerikanischen Crowdfundingplattform Kickstarter vorgestellt. Innerhalb von 60 Tagen kamen über 1,5 Millionen Dollar für die erste Serienproduktion zusammen. Sie soll demnächst beginnen, die ersten Geräte will man dann im Dezember 2015 ausliefern.
Das für Smartphones, Tablets oder Action-Kameras entwickelte mobile Ladegerät wiegt 200 Gramm und ist ungefähr so groß wie eine Zigarettenschachtel. Es arbeitet mit einer von eZelleron entwickelten Brennstoffzellen-Technologie. Für sie hat das Dresdner Unternehmen nach eigenen Angaben 27 Patente angemeldet.
Durch die Verwendung von Camping- oder Feuerzeuggas steht das mobile Ladegerät nach einer Entladung sehr schnell wieder als Stromspender zur Verfügung. Laut Anbieter lässt sich mit einer Gasfüllung etwa ein iPhone elfmal vollständig aufladen.
Zum Problem des Projekts könnte nun aber werden, dass es sich für seine Kickstarter-Kampagne in den USA offenbar als eZelleron Inc eintragen ließ. Vor dem Gericht in Delaware sind die Chancen weitaus geringer, Kraftwerk als generischen Begriff für „eine Anlage, die aus einem Energieträger Strom gewinnt“, durchzusetzen, wie der Rolling Stone schon vor Prozessbeginn anmerkte.
Nachtrag 24. April: eZelleron informiert, dass ihm die US-Klage Hütters erst seit Kurzem vorliegt. Das Unternehmen scheue die dort hohen Prozesskosten nicht, da es kein Rechtsrisiko sehe, schreibt Sascha Kühn an ZDNet.
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