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Bericht: EU-Kartellverfahren gegen Google basiert auf 19 Beschwerden

Die Entscheidung der Europäischen Kommission, eine offizielle Kartelluntersuchung gegen Google einzuleiten, basiert einem Bericht von Reuters zufolge auf Beschwerden von 19 Firmen aus Europa und den Vereinigten Staaten. Sie sollen der EU vor allem geholfen haben, das Verfahren auch auf andere Bereiche als den Preisvergleichsdienst Google Shopping auszuweiten.

Als Beschwerdeführer hat ein Unternehmen laut Reuters unter anderem Zugriff auf die offizielle EU-Liste der Beschwerdepunkte. Es kann zudem seine Argumente bei einer Anhörung vortragen. Sie haben zudem das Recht, sich zu einer möglichen Stellungnahme von Google zu äußern.

Inzwischen hätten zwar rund 30 Firmen ihre Beschwerden über Google öffentlich gemacht, welche Parteien tatsächlich nun an der formellen Untersuchung beteiligt seien, wüssten offiziell aber nur die EU und Google, so Reuters weiter. Die Nachrichtenagentur will von mehreren mit dem Kartellverfahren vertrauten Personen von den 19 Firmen erfahren haben.

Auf der Liste finden sich demnach Microsoft, das französische Unternehmen 1plusV, das das Justizportal eJustice sowie die zugehörige Suchmaschine betreibt, und die britische Preisvergleichs-Site Foundem. Auch der in Saarbrücken ansässige Verband freier Telefonbuch- und Auskunftsmedien sowie der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) haben sich demnach über Google beschwert.

Außerdem sollen die Kartendienste Euro-Cities, Hot Maps und Streetmap, der italienische News-Aggregator nnpt.it, die niederländische Fußball-Website Eflvoetball, der französische Preisvergleichsanbieter Twenga und das US-Empfehlungsportal Yelp mit Brüssel zusammenarbeiten. Auch die Reiseportale Expedia, Odigeo, TripAdvisor und der US-Preisvergleichsdienst Nextag inklusive seiner deutschen Tochter Guenstiger.de haben angeblich Googles Marktmacht kritisiert. Zudem sind der Axel Springer Verlag, die Mode-Site Visual-Meta, die Lobby-Gruppe Icomp und ein anonymer Beschwerdeführer auf der Liste. Reuters nennt schließlich noch den britischen Preisvergleichsdienst Moneysupermarket.com als interessierte dritte Partei.

BDZV und VDZ haben dem Bericht zufolge wahrscheinlich die umfassendste Beschwerde gegen Google eingereicht. „Wir würden auf alle Fälle gerne bei den mündlichen Anhörungen dabei sein, um unsere Sichtweise darzulegen“, zitiert Reuters den Anwalt Thomas Hoppner von der Kanzlei Olswang, die die beiden Verbände vertritt. „Als offizieller Beschwerdeführer ist sichergestellt, dass wir die Liste der Beschwerdepunkte, und was noch wichtiger ist, die von Google zu seiner Verteidigung angeführten Punkte kommentieren dürfen.“

Yelp zufolge sind Googles US-Konkurrenten eigentlich die treibende Kraft hinter dem Kartellverfahren. „Nach unseren Treffen ist klar, dass US-Firmen der Anklage maßgeblich geholfen haben, indem sie wesentliche Beweise dafür geliefert haben, dass Google Verbrauchern schadet“, sagte laut Reuters Luther Lowe, Public Policy Director bei Yelp.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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