Die Verwertungsgesellschaft Media, die das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse für verschiedene Verlage geltend macht, hat erstmals Einblick in das laufende Verfahren gegen den Suchmaschinenanbieter gegeben und ihre Forderungen konkretisiert. Laut einem Bericht der Neue Presse Hannover und der Leipziger Volkszeitung verlangt sie 6 Prozent von Googles in Deutschland erzielten Umsätzen.
Das entspräche bei einem mittleren Umsatz von 4,5 Milliarden Euro immerhin noch 270 Millionen Euro. Ob die VG Media diese Forderung durchsetzen kann, wird sich Anfang Juli zeigen. Dann wird eine erste Entscheidung erwartet, ob und welche Google-Einnahmen den Verlagen aus dem Leistungsschutzrecht zustehen. Zuständig für die Klage ist zunächst die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt, die dem Landgericht vorgelagert ist.
Der Rechtsanwalt Thomas Stadler, der auch schon Anfang März bei einer Anhörung im Bundestag zum Thema sprach, hält es für fraglich, ob das Leistungsschutzrecht den Verlagen ermögliche, eine Vergütung von Suchmaschinen wie Google zu erhalten. Dies sei der große Streitpunkt, schreibt er in einem Blogbeitrag. Zugleich weist er darauf hin, dass die Neue Presse und Leipziger Volkszeitung von der Madsack Mediengruppe herausgegeben wird, die ebenfalls zu den in der VG Media organisierten Verlagen gehört. Der von ihnen veröffentlichte Bericht sei „inhaltlich verlegerfreundlich verzerrt“.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schreibt fest, dass diese das ausschließliche Recht haben, ihre Presseerzeugnis oder Teile davon ein Jahr lang zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ausnahme sind lediglich einzelne Wörter oder „kleinste Textausschnitte“. Presseerzeugnisse oder Teile davon dürfen von Anbieter von Diensten nur dann zugänglich gemacht und deren Inhalte entsprechend aufbereitet werden, wenn diese nicht gewerblich handeln.
Auslöser des Streits zwischen Verlagen und Suchmaschinenbetreibern war das Angebot Google News. Die VG Media hatte im Namen der von ihr vertretenen Verlage im Juni 2014 eine Beschwerde und Zivilklage auf Grundlage des Leistungsschutzrechts eingereicht, um zu verhindern, dass Suchmaschinen Inhalte ohne Kompensation in ihren Ergebnissen anzeigen. Nach einbrechenden Abrufzahlen stimmten sie der dortigen kostenlosen Leistung nach Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts jedoch zu. Viele Online-Portale wie Focus Online, Handelsblatt.com, FAZ.net, Spiegel Online, Stern.de und Sueddeutsche.de hatten sich der Beschwerde der VG Media von vornherein nicht angeschlossen. Die NetMediaEurope GmbH, die die IT-Magazine ZDNet.de, ITespresso.de, silicon.de, CNET.de und GIZMODO.de betreibt, wird von der VG Media ebenfalls nicht vertreten.
Mit einigen europäischen Verlagen ist Google jetzt eine Partnerschaft eingegangen. Im Rahmen seiner Digital News Initiative (DNI) will es 150 Millionen Euro zur Entwicklung neuer Nachrichtenprodukte bereitstellen. Zu der Arbeitsgruppe gehören acht Verlage, darunter auch Die Zeit und die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
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