Apple warnt Anleger vor „erheblicher“ Steuernachzahlung an Irland

Apple hat seine Anleger darüber informiert, dass es zu einer „erheblichen“ Steuernachzahlung an Irland gezwungen sein könnte, falls die Europäische Kommission Irlands Steuerabkommen mit Apple abschließend als illegale Staatshilfe bewertet. Möglicherweise müsse es in diesem Fall Steuern für die letzten zehn Jahre nachzahlen, wie es in der jüngsten vierteljährlichen Pflichtmeldung des Unternehmens an die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission heißt.

„Während solch ein Betrag erheblich ausfallen könnte, kann das Unternehmen zum 28. März 2015 noch nicht die Auswirkungen abschätzen“, schreibt Apple darin. Eine ähnliche Warnung an Investoren hatte auch schon die Pflichtmeldung von vergangenen Oktober enthalten.

Nun wies Apple noch zusätzlich darauf hin, dass es aufgrund neuer Gesetze von weiteren Steuersatz-Änderungen betroffen sein könnte. „Der künftige effektive Steuersatz des Unternehmens könnte beeinflusst werden durch Änderungen beim Einnahmenmix in Ländern mit verschiedenen gesetzlichen Steuersätzen, Änderungen bei der Bewertung latenter Steueransprüche und Passiva oder Änderungen bei der Steuergesetzgebung oder ihrer Auslegung, einschließlich in den USA und Irland.“ Weiter erklärt Apple: „Sollte sich der effektive Steuersatz des Unternehmens erhöhen, insbesondere in den USA oder Irland, oder die letztendliche Festlegung der Steuerschuld des Unternehmens die bisherigen Beträge übersteigen, könnte sich dies nachteilig auf den Betriebsgewinn, die Cash Flows und die Finanzlage auswirken.“

Im Juni hatte die EU-Kommission begonnen, die Steuerzahlungen Apples in Irland zu prüfen. Sie geht damit Vorwürfen nach, laut denen der iPhone-Hersteller Schlupflöcher im internationalen Steuergesetzen nutzen soll, um insgesamt weniger Abgaben leisten zu müssen. Insbesondere geht es um eine zwischen 1991 und 2007 gültige Absprache zwischen Apple und der irischen Regierung. Apple zahlt in Irland einen Steuersatz von knapp 2 Prozent. Normalerweise beträgt die Körperschaftssteuer für Unternehmen dort 12,5 Prozent.

US-Politiker hatten schon 2013 festgestellt, dass das Unternehmen aus Cupertino seine Steuerlast um mehrere Milliarden Dollar reduziert, indem es seine irische Tochergesellschaften als in den USA nicht steuerpflichtig deklariert. Der demokratische Senator Carl Levin hatte Apple damals vorgeworfen, es „missbrauche“ ein Schlupfloch im US-Steuerrecht. Das Unternehmen sei auf der Suche nach dem „heiligen Gral der Steuervermeidung“. Apple-CEO Tim Cook musste im Mai 2013 sogar vor einem Senatsausschuss aussagen. Er betonte, dass man alle Steuern zahle, die man schulde.

Trotz der Untersuchung hat Apple zudem stets betont, dass man sich an das europäische Steuerrecht halte. „Das Unternehmen glaubt, dass die Behauptungen der Europäischen Kommission unbegründet sind“, heißte es in seiner jüngsten Börsenpflichtmeldung.

Die EU-Untersuchung richtet sich aber nicht nur gegen Apple, sondern auch gegen die Mitgliedsstaaten Irland, Niederlande und Luxemburg. Die Wettbewerbskommission will herausfinden, ob Absprachen zwischen den Steuerbehörden der Länder und Unternehmen wie Apple, Amazon, Starbucks und Fiat Finance and Trade über die zu entrichtende Körperschaftssteuer im Einklang mit den EU-Vorschriften zu staatlichen Beihilfen stehen.

Im Oktober hatte Irlands Finanzminister Michael Noonan bereits angekündigt, das umstrittene Steuerschlupfloch zu schließen, das Technikunternehmen wie Apple, Google oder Facebook zur Steuervermeidung im großen Stil ausnutzen. Die irische Regierung will das als „Double Irish“ bekannte Modell bis 2020 für alle Unternehmen verbieten. Seit dem laufenden Jahr können es schon keine neu gegründeten Firmen mehr nutzen.

[mit Material von Aimee Chanthadavong, ZDNet.com]

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ZDNet.de Redaktion

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