Ab morgigen Mittwoch, den 6. Mai, treten bei Ebay Gebührenänderungen für private Verkäufer in Kraft. Dann gelten höhere Gebühren für Zusatzoptionen, und das Internet-Auktionshaus weitet die Verkaufsprovision auf die Kosten für Verpackung sowie Versand aus.
Die Gebührenerhöhung für Zusatzoptionen gilt für die Startzeitplanung und Angebote mit nicht öffentlicher Bieter- oder Käuferliste. Für die geplante Startzeit eines Artikels verlangt Ebay künftig 20 statt 10 Cent. Will ein privater Verkäufer sein Angebot um eine nicht öffentliche Bieter- oder Käuferliste erweitern, zahlt er dafür bald 50 statt 39 Cent.
Darüber hinaus streicht Ebay die Option „100 0-Cent-Auktionen“. Angebote ohne Angebotsgebühr sind ihm zufolge nur noch mit dem „20 Plus Paket“ oder in Sonderaktionen verfügbar. Gewerbliche Anbieter müssen im Normalfall also eine auktionsbasierte Angebotsgebühr entrichten. Jeder Privatverkäufer kann aber weiterhin monatlich 20 Angebote einstellen, ohne eine Angebotsgebühr zu zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Festpreis, ein bestimmter Startpreis oder die „Sofort Kaufen“-Option ausgewählt wird. Ab dem 21. Angebot fällt jedoch eine nicht erstattungsfähige Gebühr von 50 Cent an.
Ebay zufolge gelten alle genannten Änderungen für Angebote, die ab dem 6. Mai 2015 eingestellt werden.
Mit der Ausweitung der Verkaufsprovision auf die Versand- und Verpackungskosten generiert Ebay zusätzliche Einnahmen. Aus Verkäufersicht kann sich die Änderung schnell negativ bemerkbar machen. Teilweise droht sogar ein Verlustgeschäft – etwa wenn nur ein Verkaufspreis von einem Euro erzielt wurde, aber der Artikel versichert versendet werden soll.
In den letzten Jahren hat Ebay die Verkaufsprovision kontinuierlich erhöht, auf inzwischen 10 Prozent und einen Maximalbetrag von 199 Euro. Im Februar 2008 galt noch eine Staffelung mit einem Höchstsatz von acht Prozent, aber kein Maximalbetrag. Wer einen Artikel für 500 Euro verkaufte, zahlte damals 26,50 Euro statt heute 50 Euro.
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