Die EU-Kommission hat formell eine kartellrechtliche Untersuchung zum Wettbewerb im elektronischen Handel eingeleitet. Sie befasst sich mit Hindernissen wie Geoblockaden, die EU-Bürger vom Einkauf in anderen EU-Ländern abhalten. Im Fokus stehen die umsatzstärksten Bereiche des Onlinehandels, nämlich Elektronik, Bekleidung und Schuhe sowie digitale Inhalte.
Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kommentierte: „Die europäischen Verbraucher stoßen beim grenzüberschreitenden Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen auf zu viele Hindernisse, und einige dieser Hindernisse werden von den Unternehmen selbst geschaffen. Mit dieser Sektoruntersuchung möchte ich ermitteln, wie weit diese Hindernisse verbreitet sind und welche Auswirkungen sie auf den Wettbewerb und auf die Verbraucher haben.“
Die formelle Untersuchung bedeutet, dass die Kommission eine Reihe – vor allem namhafter – Firmen befragt. Sie stehen nach EU-Kartellgesetz unter Auskunftspflicht und können bei Falschaussagen mit Strafen belegt werden. Zu den Befragten dürften Hersteller, Großhändler und Onlinehändler gehören. Anlass der Untersuchung ist, dass zwar 50 Prozent aller Europäer schon einmal online eingekauft haben, aber nur 15 Prozent in einem anderen Land.
Vestager zufolge soll Mitte 2016 ein Zwischenbericht als Grundlage für die öffentliche Diskussion vorliegen. Der abschließende Bericht wird im ersten Quartal 2017 veröffentlicht werden.
Die Ermittlung geht Hand in Hand mit einem ebenfalls heute angekündigten Plan, einen europäischen digitalen Binnenmarkt in 16 Schritten bis Ende 2016 zu realisieren. Er soll den Bürgern helfen, jährlich 11,7 Milliarden Euro zu sparen.
Konkret sind Erleichterung für Eu-weiten Onlinehandel und Maßnahmen gegen Geoblocking auch hier genannte Maßnahmen. Auch Berichte über überhöhte Paketkosten bei grenzüberschreitendem Versand will die Kommission nachgehen. Daneben wird „ein modernes, europäischeres Urheberrecht“ angestrebt, das unter anderem sicherstellt, dass Nutzern, die daheim Filme, Musik oder Artikel kaufen, auch unterwegs überall in Europa darauf zugreifen können.
Weiter überprüft die Kommission die Satelliten- und Kabelrichtlinie, um festzustellen, ob ihr Anwendungsbereich auf Online-Übertragungen seitens der Rundfunkveranstalter ausgeweitet werden muss, und um einen besseren grenzüberschreitenden Zugang zu Rundfunkdiensten in Europa zu sondieren. Auch soll Unternehmen der Verwaltungsaufwand erleichtert werden, der sich aus unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Regelungen ergibt, und zwar durch elektronische Registrierungs- und Zahlungsverfahren ebenso wie durch eine Start-ups entgegenkommenden einheitliche Mehrwertsteuer-Schwelle.
Zu den geplanten Maßnahmen zählt eine Reform der EU-Telekommunikationsvorschriften, einschließlich Vorgaben zur Netzneutralität, auch wenn die Kommission stattdessen von „Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für alle Marktteilnehmer“ spricht. Außerdem will man die e-Datenschutz-Richtlinie überprüfen und eine Zertifizierung für Clouddienste einführen, die Möglichkeit des Wechsels des Cloud-Diensteanbieters gewährleisten und eine Forschungs-Cloud einführen.
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