Ein amerikanisches Berufungsgericht hat einer Klage der American Civil Liberties Union stattgegeben und die Massenspeicherung von Telefondaten durch den Geheimdienst NSA als illegal eingestuft. Das Programm sei nicht durch den Patriot Act gedeckt, heißt es in der Entscheidung (PDF). Die Forderung der ACLU nach einer Unterlassungsverfügung sei berechtigt.
Im Dezember 2013 hatte ein untergeordnetes Gericht festgestellt, das Überwachungsprogramm sei „wahrscheinlich illegal„. Es ließ damals dennoch eine vorläufige Fortsetzung zu. Kurz darauf forderte auch ein von Präsident Barack Obama eingerichtetes Expertengremium ein Ende des Überwachungsprogramms. Anders entschied Bundesbezirksrichter William Pauley zwei Wochen später. Es gebe keine Beweise, dass die solchermaßen gesammelten Daten für etwas anderes als die Terrorismusbekämpfung genutzt wurden, befand er. Die Überwachung werde außerdem verfassungsgemäß überwacht, unter anderem durch den Kongress und das Geheimgericht FISC.
Das durch von Edward Snowden verfügbar gemachte Dokumente bekannt gewordene Telefonmetadaten-Sammelprogramm archiviert Daten von Mobilfunk- und Festnetzbetreibern dauerhaft. Es beruft sich auf Abschnitt 215 des Patriot Act, der der Regierung Zugriff auf Geschäftsaufzeichnungen und „alle handfesten Dinge“ gibt. Dazu gehören einer Präsentationsfolie der NSA zufolge sogar E-Mails, Chats, Fotos und Videos. Diese Formulierung ist seit Jahren umstritten.
Dieser Abschnitt, Section 215 des Patriot Act, läuft zum 1. Juni aus. Der Kongress arbeitet derzeit an einer Reihe gesetzlicher Regelungen, die ihn ersetzen sollen.
Die ACLU hatte ihre Klage am Tag nach der Snowden-Veröffentlichung eingereicht. Zum heutigen Urteil liegt noch keine Stellungnahme von ihr vor.
[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]
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