Ein US-Gericht hat die Durchsuchung des Laptops eines Reisenden am Flughafen Los Angeles für unbegründet und damit für rechtswidrig erklärt. Nach Ansicht der Bezirksrichterin Amy Berman Jackson haben Grenzbeamte die verfassungsmäßigen Rechte auf Schutz der Privatsphäre verletzt. Bisher hatten die Behörden argumentiert, dass der vierte Verfassungszusatz, der Bürger vor staatlichen Übergriffen schützen soll, bei der Einreise und Ausreise aus den USA nicht gilt.
Im vorliegenden Fall darf die US-Justiz nun die von dem Laptop gewonnen Daten nicht gegen den Besitzer des Geräts nutzen. Ihm wird der Verkauf von Flugzeugteilen, die einem Embargo unterliegen, an den Iran vorgeworfen.
Die US-Regierung will mit den Grenzkontrollen die Einfuhr und Ausfuhr von Drogen und Waffen verhindern. Die Richtlinie wird aber auch benutzt, um gegen Personen vorzugehen, die bei der US-Regierung in Ungnade gefallen sind. Rechtsexperten haben in dem Zusammenhang wiederholt argumentiert, Reisende hätten beim Grenzübertritt der USA weniger Rechte als in den am wenigsten demokratischen und freien Ländern der Welt, wo die Meinungsfreiheit und das Recht auf einen Anwalt unterdrückt würden.
Ein Beispiel für einen möglichen Missbrauch der Befugnisse ist die US-Regisseurin Laura Poitras. Sie wurde während der Arbeit an der Edward-Snowden-Dokumentation „Citizenfour“ innerhalb von zwei Jahren mehr als 40-mal an der US-Grenze kontrolliert und befragt. Um die Arbeit an der Dokumentation fortsetzen zu können, zog sie schließlich nach Berlin.
Der Sicherheitsforscher und Programmierer Nadim Kobeissi hatte im vergangenen Jahr gegenüber ZDNet USA erklärt, er sei Mitte 2012 innerhalb von 6 Monaten zehnmal durchsucht und verhört worden. Dabei sei es vor allem um seine Arbeit als Entwickler von Verschlüsselungsanwendungen gegangen.
[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]
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