Das Oberlandesgericht München hat in zweiter Instanz die bis März 2014 von Youtube geschalteten GEMA-Sperrtafeln als rechtswidrig eingestuft. Mit seinem Urteil vom 7. Mai bestätigte es damit weitgehend die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts München vom Februar 2014. Die Google-Tochter Youtube hatte gegen das erste Urteil Berufung eingelegt und diese nun verloren.
„Die von Youtube verwendeten Sperrtafeln beeinflussen die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der GEMA. Dass dies rechtswidrig ist hat das OLG München erneut bestätigt. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Mitglieder“, kommentierte GEMA-Vorstand Harald Heker. „Wenn Youtube geistiges Eigentum nutzt, müssen diejenigen, die die Inhalte geschaffen haben, angemessen entlohnt werden. Das sind unsere Mitglieder. Hier ist auch der Gesetzgeber aufgefordert, neue Regeln im Internet zu schaffen und Anbieter wie Youtube als Content-Provider in die Haftung zu nehmen.“
Das Urteil des OLG München ist noch nicht rechtskräftig. Allerdings hat das Gericht die Revision laut GEMA nicht zugelassen.
Schon nach dem erstinstanzlichen Urteil im Verfahren mit der GEMA hatte Youtube im März 2014 die Texte der Sperrtafeln geändert. Allerdings verweist die seitdem gültige Fassung nach wie vor ausdrücklich auf die Verwertungsgesellschaft: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, über deren Verwendung wir uns mit der GEMA bisher nicht einigen konnten. Das tut uns leid.“
Der Streit um die Sperrtafeln ist vor dem Hintergrund der schon lange andauernden Auseinandersetzung zwischen Googles Videoportal und der Verwertungsgesellschaft zu sehen. Beide streiten seit 2009 um die Per-Stream-Minimumvergütung für urheberrechtlich geschützte Musikstücke aus dem GEMA-Repertoire. Anfang 2013 erklärte die GEMA die Verhandlungen mit Youtube für „vorerst gescheitert“ und schaltete die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts ein.
Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…