Die belgische Datenschutzbehörde CPVP/CBPL hat Facebook mit scharfen Worten angegriffen: „Facebook trampelt auf europäischen und belgischen Datenschutzgesetzen herum“, heißt es in einer Zusammenfassung einer neuen Untersuchung. Die belgischen Datenschützer arbeiten derzeit mit Behörden in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Spanien an einer umfassenden Analyse der Praktiken des Social Network und seiner im Januar modifizierten Nutzungsbestimmungen.
Konkret wird Facebook vorgeworfen, eigene User wie auch Anwender ohne Facebook-Konto ohne deren Zustimmung zu tracken und Fragen von Regulierungsbehörden auszuweichen. Facebook habe sich darauf berufen, es sei nur irischen Datenschutzgesetzen verpflichtet, wo seine Europazentrale sitzt, beschweren sich die belgischen Datenschützer.
„Facebook geizt besonders mit präzisen Antworten“, heißt es in ihrer Erklärung. Die Befunde der beauftragten Forscher zu Facebooks Verhalten seien „beunruhigend“.
Wie Reuters anmerkt, kann die CPVP/CBPL selbst keine Strafen aussprechen; ihre klare Stellungnahme gilt aber als neuerliches Zeichen, dass in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Geduld mit gegen EU-Gesetz verstoßenden US-Konzernen zu Ende geht.
Die Agentur hat auch eine Stellungnahme von Facebook zu der Anschuldigung erhalten, in der es erneut heißt, man zweifle an der Zuständigkeit der belgischen Behörde. „Facebook hält sich an europäische Datenschutzgesetze.“ Eine Prüfung der Studie werde nun aber zusammen mit der irischen Datenschutzbehörde erfolgen. „Wir arbeiten hart daran, dass die Leute die Kontrolle haben, was sie teilen und mit wem.“
Facebook hatte Ende April vor den Folgen einer Fragmentierung der Datenschutzregeln in der Europäischen Union gewarnt. Die EU dürfe Firmen nicht zwingen, sich mit den Datenschützern in den einzelnen Mitgliedstaaten auseinanderzusetzen.
Hintergrund ist unter anderem die vom Juristen Max Schrems organisierte Datenschutz-Sammelklage gegen Facebook in Wien. Facebook zweifelte auch in diesem Fall die Zuständigkeit des Gerichts an, weil es seinen Hauptsitz in Irland hat. Schrems zufolge „kann in der EU eine Person, die nicht beruflich oder gewerblich handelt, eine Klage gegen ein Unternehmen an seinem Heimatgerichtsstand einbringen“. Seine Klage wurde letztlich zugelassen.
Schrems will erreichen, dass Facebook in Europa seine Datenverwendungsrichtlinie überarbeitet, die nach seiner Einschätzung ungültig ist. Schließlich hole das Unternehmen für „viele Arten der Datenverwendung“ keine Zustimmung seiner Nutzer ein. Auch die Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm PRISM sowie das Tracking von Internetnutzern auf Webseiten, beispielsweise über den „Gefällt mir“-Button, soll europäisches Recht verletzen.
Die irische Datenschutzbehörde hat dies bisher nicht bemängelt. Allerdings gelten die irischen Datenschutzgesetze als besonders lasch, was neben der Sprache und den Steuervorteilen, die das Land bietet, wohl auch ein Grund dafür war, dass Facebook Irland als Hauptsitz wählte. Die EU-Kommission arbeitet schon länger an einer Datenschutz-Neuregelung.
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