Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor Nachrichten über WhatsApp, die zum Abschluss teurer Abonnements führen. Dazu genüge ein Klick auf die Internetadresse, sagt Sprecherin Katja Henschler. Die Betrüger geben vor, dass der Anwender so neue WhatsApp-Funktionen laden könne.
Das betrügerische Abonnement wird über WAP-Billing abgerechnet, ein Bezahlsystem für mobile Endgeräte, das auf dem heute überflüssigen Wireless Access Protocol basiert. Dabei gibt es keine Sicherheitsüberprüfung, etwa in Form einer PIN-Eingabe. Die Zahlung erfolgt per monatlicher Handyrechnung.
„Anbieter haben auf diese Weise ein unglaublich leichtes Spiel, Nutzern eine Geldforderung unterzuschieben“, sagt Henschler. Sie rät Betroffenen, sowohl gegenüber ihrem Mobilfunkanbieter als auch gegenüber dem Drittanbieter der Forderung zu widersprechen und den strittigen Betrag nicht zu zahlen. Wird die Rechnung im Lastschriftverfahren eingezogen, kann man binnen acht Wochen ein Rückbuchung veranlassen und dann nur den legitimen Teil des Rechnungsbetrags zurück an den Telekommunikationsdienstleister überweisen.
„Wer sich zukünftig vor solchem Ärger schützen will, kann eine so genannte Drittanbietersperre einrichten lassen“, rät Henschler. Dazu könne man sich formlos an seinen Mobilfunkanbieter wenden. Die Einrichtung sei kostenlos, jeder Anbieter dazu gesetzlich verpflichtet. Auf Nachfrage ermöglichten manche Anbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Nummern oder Dienste. Eine solche Sperre verhindert, dass die Mobilfunknummer des Smartphones an den Drittanbieter übertragen wird, so dass dieser keine Forderungen stellen kann.
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