Die Generalstaatsanwälte der US-Bundesstaaten New York und Connecticut ermitteln gegen Apple und die großen Musiklabels Sony Music, Warner Music und Universal Music. Wie die New York Times berichtet, prüfen sie, ob die Verträge, die der iPhone-Hersteller für seinen am Montag vorgestellten Streamingdienst Apple Music vereinbart hat, gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.
In einer schriftlichen Stellungnahme habe Universal jegliche Absprachen mit Warner Music, Sony Music und auch Apple dementiert, die ein Freemium-Angebot erschwert hätten, heißt es weiter in dem Bericht. Man sei zudem an einem auf Wettbewerb beruhenden Streaming-Markt interessiert – zum Wohl von Verbrauchern, Künstlern und Diensteanbietern.
„Es ist wichtig sicherzustellen, dass sich der Markt frei von Absprachen und anderen wettbewerbsfeindlichen Praktiken entwickelt“, zitiert die New York Times einen Sprecher des New Yorker Staatsanwalts Eric Schneiderman. Sein Kollege George Jespen aus Connecticut sagte, er sei mit der Antwort von Universal Music zufrieden. „Wir werden den Markt weiterhin beobachten, um sicherzustellen, dass Verbraucher und der Wettbewerb geschützt sind.“
Schon Ende März hatte die Financial Times berichtet, die Universal Music Group übe in Lizenzverhandlungen Druck auf Spotify aus, sein Gratis-Angebot stärker einzuschränken. Die Zeitung verwies zudem auf einen Kommentar von Universal-CEO Lucian Grange. Er sagte im Februar: „Anzeigenfinanzierte On-Demand-Dienste werden nicht das komplette Ökosystem der Schöpfer wie auch der Investoren tragen können.“ The Verge zufolge hatten die CEOs von Warner und Sony Music zudem „deutlichere Unterschiede“ zwischen Gratis- und Bezahl-Services gefordert.
Spotify argumentiert laut Financial Times, dass werbefinanzierte Angebote Kunden zu Abonnements bringen, die bisher nicht für Musik gezahlt hätten. Allerdings bietet auch die kostenlose Variante Nutzern eine volle Auswahlmöglichkeit. Eine Option wäre es, Gratis-Abonnenten grundsätzliche auf Radio-artige Streams zu beschränken. Diesen Weg geht beispielsweise Pandora in den USA.
Nach Zahlen der Recording Industry Association of America (RIAA) legten Gratisdienste im vergangenen Jahr um 34 Prozent zu. Mit 295 Millionen Dollar trugen sie aber relativ wenig Umsatz bei. Zum Vergleich: Bezahlabos brachten den Musikfirmen 799 Millionen Dollar Umsatz.
Die New York Times weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaften in New York und Connecticut auch im Streit um Preisabsprachen für E-Books gegen Apple ermittelt haben. 2013 hatte ein US-Gericht Apple wegen Verstößen gegen Kartellgesetze verurteilt. Ein unabhängiger Kartellwächter kontrolliert seitdem, ob sich Apple an das Urteil hält.
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