Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben dem Entwurf für eine Datenschutzreform zugestimmt. Ihr Beschluss stützt bisher allerdings nur die allgemeine Ausrichtung der geplanten Datenschutz-Grundverordnung. Noch im Juni sollen die Verhandlungen mit Parlament und Rat beginnen, mit dem Ziel, den Entwurf noch in diesem Jahr zu verabschieden.
Die EU arbeitet schon seit 2012 an einer Datenschutzreform, die Bürgern mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten geben soll. Das Europäische Parlament befürwortete den aktuellen Entwurf bereits im März 2014. Einigung besteht bisher allerdings nur bei einigen Eckpunkten.
EU-Kommission, Parlament und Rat wollen eine einheitliche Datenschutzregelung schaffen, die EU-weit gültig ist. Derzeit müssen Unternehmen noch 28 unterschiedliche Landesgesetze befolgen. Die Verringerung des Verwaltungsaufwands soll insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen. Die Einsparungen im gesamten EU-Raum schätzt die Kommission auf 2,3 Milliarden Euro.
Zudem sollen die neuen Regeln – unabhängig von ihrem Sitz – für alle Unternehmen gelten, die in der EU Dienstleistungen anbieten. Sie würden also auch für Firmen gelten, die keine Niederlassung in der EU unterhalten.
Die EU will aber auch die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden erweitern, damit sie die Regeln wirksam durchsetzen können. Dafür sieht der Entwurf Strafzahlungen von bis zu einer Million Euro beziehungsweise 2 Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens vor.
Schließlich will die EU auch das Recht auf Vergessenwerden stärken. Firmen müssen auf Wunsch die Daten von EU-Bürgern löschen, wenn sie keine weitere Verarbeitung ihrer Informationen wünschen und kein berechtigter Grund für deren Speicherung vorliegt. EU-Bürger sollen auch mehr Informationsrechte im Fall eines Hackerangriffs erhalten. Bei schweren Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten müssen Firmen dem Entwurf zufolge künftig die nationale Aufsichtsbehörde unverzüglich benachrichtigen.
Außerdem soll es leichter werden, personenbezogene Daten von einem Diensteanbieter auf einen anderen zu übertragen. Das Recht auf Datenportabilität soll den Wettbewerb unter den Anbietern steigern.
„Wir sind heute ein gutes Stück vorangekommen, um Europa für das digitale Zeitalter zu rüsten. Die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen dürfen zeitgemäße Datenschutzbestimmungen erwarten, die mit den jüngsten technologischen Entwicklungen Schritt halten“, kommentiert Justizkommissarin Vera Jourová. „Hohe Datenschutzstandards werden das Vertrauen der Verbraucher in digitale Dienstleistungen stärken, und Unternehmen werden von einem einheitlichen Regelwerk in 28 Ländern profitieren. Ich bin überzeugt, dass wir bis Ende des Jahres zu einer Einigung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat gelangen.“
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