Die von der Bundesnetzagentur koordinierte Versteigerung von Frequenzen für mobiles Breitband ist heute nach 181 Auktionsrunden zu Ende gegangen. Sie brachte mehr als 5 Milliarden Euro: Telefónica zahlt für sechs Lizenzen 1,198 Milliarden, die Deutsche Telekom für zwölf Lizenzen 1,792 Milliarden und Vodafone für 13 Lizenzen 2,090 Milliarden Euro.
Die Versteigerung hatte am 27. Mai in Mainz begonnen und wurde in Form einer offenen, aufsteigenden, simultanen Mehrrundenauktion durchgeführt. Ein neues Gebot musste anfangs jeweils mindestens fünf Prozent über dem vorigen Höchstgebot liegen.
Die Netzbetreiber sind nun verpflichtet, deutschlandweit binnen drei Jahren 98 Prozent der Haushalte mit mobilem Breitband zu versorgen. Dabei soll in jedem Bundesland eine Mindestabdeckung von 97 Prozent gewährleistet werden. Außerdem ist für jede Funkzelle eine Mindestbandbreite von 50 MBit/s vorgegeben.
Das erstmals versteigerte 700-MHz-Band soll insbesondere in ländlichen Bereichen eine bessere mobile Breitbandversorgung ermöglichen. Da die erforderlichen Basisstationen per Glasfaser angebunden werden sollen, könnte dies auch den Glasfaserausbau voranbringen, bei dem Deutschland weit hinter vielen anderen europäischen Ländern zurückliegt (PDF).
Der Zeitpunkt der Umstellung ist noch offen. In Deutschland werden Lizenzen üblicherweise für einen Zeitraum von 20 Jahren vergeben. Die Rundfunksender dürfen die 700-MHz-Frequenzen noch bis 2025 verwenden. Der ITK-Branchenverband Bitkom etwa fordert aber die Freigabe im nächsten oder spätestens übernächsten Jahr. Mit den zusätzlichen Frequenzen sei es den Mobilfunkbetreibern auch möglich, den als 5G beziehungsweise LTE-Advanced bezeichneten nächsten Standard im Mobilfunk umzusetzen. Damit lassen sich Übertragungsraten von bis zu 1 GBit/s realisieren.
Die durch die Auktion erzielten Einnahmen möchte der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, in den Breitbandausbau investieren. Sie sollen jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern ausgegeben werden dürfen. Diese Woche hatte die EU ein drei Milliarden schweres Förderprogramm für den Breitbandausbau genehmigt. Damit sollen zunächst Projekte unterstützt werden, die Haushalten und Unternehmen eine Downloadrate von mindestens 30 MBit/s versprechen.
Dagegen sind Vectoring-Projekte von der Förderung ausgenommen. Sie erfüllen nicht das Kriterium, dass die Zugänge netzbetreiberneutral sein müssen. Die Fördermittel können private Anbieter und Gemeinden online beantragen. Voraussetzung ist, dass in den Zielgebieten nur ein grundlegender Breitbandzugang verfügbar ist und dort in den nächsten drei Jahren keine privaten Investitionen vorgesehen sind.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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