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Supreme Court weist Anrufung durch Google im Java-Prozess ab

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat Googles Anrufung im Java-Prozess mit Oracle abgelehnt, wie Reuters berichtet. Das reguläre Berufungsgericht hatte im vergangenen Jahr zugunsten von Oracle geurteilt.

In dem Rechtsstreit geht es um 37 Java-Pakete, die Teil von Android sind und auf die Oracle infolge der Übernahme von Sun Microsystems 2009 ein Urheberrecht beansprucht. Es verlangt nach aktuellem Stand eine Milliarde Dollar Schadenersatz. Google hingegen argumentierte laut Wall Street Journal, einfache Software-Anweisungen seien nicht schützbar. Bei seiner Nutzung des Codes handle es sich um eine „Fair Use“-Ausnahme, wie sie das Urheberrecht nun einmal vorsehe. Da es um ein Grundsatzproblem gehe, sollte seiner Meinung nach der Supreme Court entscheiden.

Oracle begrüßte die Ablehnung von Googles Antrag: „Die heutige Entscheidung des Supreme Court ist ein Sieg für Innovationen und für die IT-Branche, die als Antrieb für Innovationen auf Urheberrechtsschutz vertraut.“ Google hingegen will nicht von seinen Grundwerten abrücken: „Wir werden weiter die Interoperabilität verteidigen, die Innovation und Wettbewerb in der Softwarebranche ermöglicht hat.“

Oracle hatte 2010 geklagt, als Android noch längst nicht die dominierende Marktposition von heute hatte. Das Betriebssystem, dessen Anwendungen ebenfalls in einer Virtuellen Maschine laufen, baut zu weiten Teilen auf Java auf.

Vor dem letztjährigen Berufungsurteil zugunsten Oracles hatte eine Vorinstanz den urheberrechtlichen Schutz verneint. Oracle war außerdem mit seiner Patentklage gescheitert und hatte seine frühere Schadenersatzforderung von mehreren Milliarden Dollar inzwischen auf etwas über eine Milliarde Dollar reduziert.

Die Folgen des Urteils für die Softwarebranche sind noch nicht absehbar, könnte doch ein Urheberrecht auf Code die Möglichkeiten zu neuen Entwicklungen stark eindämmen. „Ich glaube, dass das einen stark abschreckenden Effekt haben wird“, sagt etwa James Grimmelmann 2014, ein auf Urheberrecht spezialisierter Jurist an der University of Maryland in Baltimore. „Das bedeutet unter anderem, dass, wenn man eine App für eine Plattform entwickelt und der Plattform-Besitzer den Zugang widerruft, Sie ein urheberrechtliches Risiko eingehen, wenn Sie Ihre App auf eine andere Plattform umziehen.“

[mit Material von Lance Whitney, News.com]

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Florian Kalenda

Seit dem Palm Vx mit Klapp-Tastatur war Florian mit keinem elektronischen Gerät mehr vollkommen zufrieden. Er nutzt derzeit privat Android, Blackberry, iOS, Ubuntu und Windows 7. Die Themen Internetpolitik und China interessieren ihn besonders.

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