Das Wiener Landesgericht hat die Datenschutzklage des Juristen Max Schrems als unzulässig abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts ist es nicht zuständig, weil Schrems im fraglichen Zeitraum das Social Network auch beruflich genutzt hat. Nur bei einer Nutzung als Verbraucher gilt in der EU bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnort des Klägers als Gerichtsstand.
Schrems erklärte gegenüber dem Blog, sein Team und er planten, Beschwerde gegen das Urteil einzulegen. „Die Berufung wird in den kommenden zwei Wochen beantragt“, sagte Schrems. „Ich habe diese Argumentation nicht vorhergesehen, da sie sehr seltsam ist, aber ich bin sowieso davon ausgegangen, dass wir vor einem höheren Gericht landen.“
Die Initiative Europe versus Facebook wirft dem Wiener Landesgericht in einer Pressemitteilung (PDF) vor, sich vor einer Entscheidung in der Sache „gedrückt“ zu haben. „Eine nachvollziehbare Erklärung ist das Landesgericht jedoch schuldig geblieben. Dem Kläger wird unter anderem vorgeworfen, dass er kein ‚Verbraucher‘ wäre, obwohl das Gericht gleichzeitig feststellt, dass der Kläger sein Facebook-Konto nur privat nutzt. Damit wären die Gerichte in Irland zuständig, denn nur Verbraucher können am eigenen Wohnsitz klagen.“ Das Gericht habe sich damit in wesentlichen Punkten gegen die „einhellige juristische Lehre und die aktuelle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs gestellt.
Die Aktivisten betonen, dass über den Inhalt der Klage, also die eigentlichen Datenschutzverstöße, noch nicht entschieden wurde. Ihnen zufolge verstoßen Facebooks Datenschutzbestimmungen gegen EU-Recht. Das Soziale Netzwerk soll außerdem unrechtmäßig Daten seiner Nutzer sammeln und weitergeben sowie für das NSA-Überwachungsprogramm „PRISM“ das Surfverhalten seiner Mitglieder ausgespäht haben.
Ende August 2014 hatte das Landgericht Wien die Klage an sich zugelassen. Sein Ziel von 25.000 Unterstützern für die Sammelklage hatte Schrems Anfang August innerhalb weniger Tage erreicht. Für jeden Kläger fordert er 500 Euro Schadenersatz, was einer Gesamtsumme von 12,5 Millionen Euro entspricht. Die Unterstützer der Sammelklage tragen jedoch kein Kostenrisiko. Der Rechtsstreit wird durch die Roland ProzessFinanz AG finanziert, die im Erfolgsfall einen Anteil von 20 Prozent erhält.
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