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Rechtsanspruch auf 50-MBit/s-Internetzugänge soll bis 2018 kommen

Bis 2018 soll jeder Bundesbürger einen Rechtsanspruch auf einen Internetzugang mit mindestens 50 MBit/s erhalten. Das besagt der Abschlussbericht der zuständigen CDU-Programmkommission, aus dessen Entwurf die Süddeutsche Zeitung (SZ) zitiert: Die CDU wolle, „dass jeder an den Chancen der Informationsgesellschaft teilhaben kann“. Weiter heißt es, Unternehmen müssten „überall in Deutschland über schnelles Internet verfügen“. Die CDU werde deshalb „einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang einführen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten“.

Die Kommission „Arbeit der Zukunft – Zukunft der Arbeit“ wird vom stellvertretenden CDU-Vorsitzenden Thomas Strobl geleitet. Sie und zwei weitere sind damit beauftragt worden, das Parteiprogramm der CDU weiterzuentwickeln. Der 26 Seiten starke Abschlussbericht soll heute veröffentlicht werden, enthält laut SZ aber nur wenige konkrete neue Forderungen. Eine davon sei der Rechtsanspruch auf einen breitbandigen Internetzugang.

Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD 2013 den Breitbandausbau in der Fläche zur „Schlüsselaufgabe“ erklärt. Gemeinsam hatten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD dann auch einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der einen flächendeckenden Ausbau mit 50 MBit/s bis 2018 vorsieht. Erreicht werden soll dies durch die bestmögliche Kombination der verfügbaren Technologien – also vor allem Glasfaser, DSL, Kabel und Mobilfunk. Zudem war geplant, den Wettbewerb unterschiedlicher Infrastruktur- und Dienstleistungsanbieter zu stimulieren, um den Ausbau voranzutreiben. Die Mittel dafür sollten auch aus der vor kurzem zu Ende gegangen Auktion von Mobilfunkfrequenzen – der sogenannten Digitalen Dividende II – aufgebracht werden.

Dass der geplante Ausbau teuer und vor allem in dünn besiedelten Gebieten in der Regel nicht wirtschaftlich ist, weiß auch die CDU. Laut SZ heißt es in dem Entwurf des Berichts der CDU-Kommission: „Wir wissen, dass der flächendeckende Netzausbau ein ambitioniertes Ziel ist.“ Senken wolle man die Kosten zum Beispiel dadurch, dass bei öffentlichen Tiefbaumaßnahmen grundsätzlich Leerrohre verlegt werden und öffentliche Auftraggeber bereits bei der Bauplanung sicherstellen, dass beispielsweise Glasfaserleitung bis in die Wohnung verlegt werden können.

Diese Maßnahmen greifen aber aller Voraussicht nach zunächst wiederum nur in Ballungsgebieten. Denn etwa auf den Nordseeinseln, allen Dörfern in der Eifel oder im Bayerischen Wald ist in den kommenden zwei Jahren nicht unbedingt mit Tiefbaumaßnahmen zu rechnen. Und auch die Aktivitäten öffentlicher Auftraggeber halten sich dort in Grenzen.

Die Kommission will es laut SZ zudem „privaten Investoren erleichtern, sich am Ausbau der Infrastruktur zu beteiligen“. Interessant werden könnte das besonders dort, wo die Abdeckung mit WLAN oder Richtfunkstrecken möglich, aber für die großen Netzbetreiber nicht wirtschaftlich ist. Kleinere Betreiber hätten außerdem den Vorteil, dass sie nicht an bundesweite Preislisten gebunden sind. Denn man sollte sich keine Hoffnung machen, dass mit dem Rechtsanspruch auch die Tiefpreisgarantie kommt.

Mit ihrem Bericht schwenkt die CDU auf eine Linie mit SPD und Grünen ein. Bei Letzteren hatte laut SZ im vergangenen Jahr die Bundestagsabgeordnete Bärbel Höhn gefordert, dass es bei schnellem Internet keine Unterschiede zwischen den Regionen geben dürfe. Und die SPD habe sogar bereits auf ihrem Bundesparteitag 2011 einen Antrag beschlossen, mit dem sich die Partei zum Einsatz für das Recht auf einen Hochgeschwindigkeitszugang für alle verpflichtet hat. Aktuell gibt es für Interessierte die Möglichkeit, das kommende Digitale Grundsatzprogramm der SPD in einem Online-Forum mitzugestalten. Insgesamt dürften die Pläne der CDU also in der Politik auf wenig Gegenwehr stoßen. Offen ist lediglich die Frage, wer dann für die Kosten für den einklagbaren Breitbandzugang im Zweifelsfall aufkommen muss.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

ZDNet.de Redaktion

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