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EU-Ministerrat stimmt für Abschaffung der Roaminggebühren bis Mitte 2017

Nach dem EU-Parlament hat auch der EU-Ministerrat grünes Licht für die Abschaffung der Roaminggebühren zum 15. Juni 2017 gegeben. Die 28 Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union stimmten für den jüngsten Kompromissvorschlag (PDF). Er sieht vor, dass Verbraucher für Anrufe, SMS und Datennutzung überall in der EU ab Mitte 2017 einen einheitlichen Preis zahlen.

Zugleich beinhaltet der Vorschlag einen Schutz für Mobilfunkanbieter vor Missbrauch des Roaming. Dafür ist eine Fair-Use-Richtlinie geplant. Sie soll beispielsweise verhindern, dass Kunden in einem anderen EU-Land einen Mobilfunkvertrag zu günstigeren Bedingungen abschließen.

Darüber hinaus sieht die EU eine Senkung der Roaminggebühren im April 2016 vor. Anbieter dürfen für Telefonate im Ausland dann nur noch einen Aufschlag von bis zu 0,05 Euro pro Minute, 0,02 Euro pro SMS und 0,05 Euro pro MByte erheben.

„Die Vereinbarung über die Abschaffung von Roaming im Juni 2017 zeigt, dass die Europäische Union konkrete Vorteile für europäische Bürger hervorbringen kann. Europa kann liefern“, kommentierte Xavier Bettel, Premierminister von Luxemburg und Präsident des EU-Ministerrats, den Beschluss.

Die Minister haben sich auch zur Netzneutralität innerhalb der EU geäußert. Ihr Beschluss sieht erstmals vor, dass der Datenverkehr jederzeit gleichbehandelt werden muss und Nutzer auf Inhalte ihrer Wahl zugreifen oder verteilen können. Der Ministerrat schränkt allerdings ein, dass Unternehmen aus technischen – aber nicht kommerziellen – Gründen Datenverkehr ungleichmäßig behandeln dürfen. Als Beispiel nennt er die Abwehr von Cyberangriffen. Auch außergewöhnlicher oder temporärer Traffic-Stau könne zur Ungleichbehandlung führen. Spezielle Dienste wie Telemedizin und vernetzte Fahrzeuge dürften ebenfalls bevorzugt werden. Jedoch müsse zugleich die „generelle Qualität“ für andere Nutzer gewährleistet sein.

Bevor die neuen Regeln zu einem Gesetz werden, müssen sie noch weiter ausgearbeitet werden. Der Überarbeitung muss dann noch das Europäische Parlament zustimmen. Auch der Rat der Europäischen Union muss die Neuregelung voraussichtlich im Herbst 2015 noch formal annehmen.

[mit Material von Andre Borbe, silicon.de]

ZDNet.de Redaktion

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