Apple hat einen Patentantrag (PDF) für ein E-Commerce-System eingereicht, mit dem es Werbung künftig noch gezielter auf Mobilgeräte ausliefern will. Das berichtet das britische Portal Business Insider. Demnach sorgt die beschriebene Technik dafür, dass die Anzeige von Werbung an das Einkommensniveau des Nutzers gekoppelt ist.
Anders ausgedrückt hat das neue E-Commerce-Verfahren gegenüber regulärer Mobilwerbung den Vorteil, „dass nur Werbung für die Waren und Dienstleistungen ausgeliefert wird, die sich bestimmte Nutzer auch tatsächlich leisten können“, heißt es in dem Patentantrag.
Konkret bedeutet dies, dass das System auf dem Smartphone des Nutzers etwa den Status seiner Bank- oder Kreditkarten nachverfolgt und darauf basierend seinen aktuellen Kontostand überprüft. Den derzeitigen Saldo nimmt es dann wiederum als Grundlage, um dem Nutzer gezielt die Produkte auf das Mobilgerät zu schicken, deren „Kaufpreis kleiner oder gleich dem verfügbaren Guthaben des Anwenders ist“, heißt es weiter in dem Antrag.
Entsprechend werden „Waren und Dienstleistungen, die für bestimmte Nutzer nicht erschwinglich sind, auch nicht als Werbung an diese ausgeliefert“. In der Praxis könnte das beispielsweise so aussehen, dass für den Anwender nur die Artikel aus dem Bestand eines Online-Versandhändlers hervorgehoben werden, deren Kaufpreis jeweils nicht dessen Kontostand oder Kreditlinie übersteigen.
Alternativ sieht Apple vor, leistbare Produkte prominent auf dem Smartphone-Bildschirm zu platzieren – etwa im oberen Bereich des Screens. Zu teure Waren würden hingegen im unteren Bereich des Displays dargestellt.
Darüber hinaus schlägt Apple laut den Patentdokumenten auch ein integriertes Abrechnungs- respektive Bezahlsystem vor, mit dem Nutzer bei Interesse direkt auf dem Smartphone oder Tablet die für die beworbenen Produkte anfallenden Rechnungen begleichen können. Weiterhin sollen sie auch die gewünschte Liefermethode für ihr bestelltes Produkt unmittelbar am Mobilgerät auswählen können – also beispielsweise, ob die Ware per Post an die jeweilige Anschrift des Nutzers geliefert werden muss oder ob sie auch digital auf dessen Endgerät gesendet werden kann.
Der Antrag sieht ferner den Einbau einer gewissen Prozentgrenze in das beschriebene E-Commerce-System vor, sodass nur Werbeanzeigen für die Waren eingeblendet werden, die etwa eine Marke von 90 Prozent des Kontostandes preislich nicht überschreiten. Folglich bleiben noch 10 Prozent des Kreditkartenlimits für den Kunden übrig.
Sollte das in Apples Patenantrag geschilderte Verfahren in der Praxis tatsächlich zur Anwendung kommen, würde dies eine Abkehr von der bisherigen Unternehmensphilsophie bedeuten. Bisher betont Apple-Chef Tim Cook bei jeder sich bietenden Gelegenheit, die Privatsphäre der Nutzer achten zu wollen und kritisiert außerdem Unternehmen, die mit Werbung auf Basis von Nutzerdaten Geld verdienen. Es ist demnach äußerst unwahrscheinlich, dass dieser Antrag, sollte er jemals als Patent anerkannt werden, von Apple in die Praxis umgesetzt wird. Oft reichen Firmen Patentanträge auch ein, um andere daran zu hindern, das im Patentantrag beschriebene Verfahren nutzen zu können.
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