Das französische Verfassungsgericht hat ein Überwachungsgesetz in großen Teilen bestätigt, das den Geheimdiensten neue Überwachungsbefugnisse in Frankreich und auch im Ausland erteilt. Wie das Wall Street Journal berichtet, können die Geheimdienste die in dem Gesetz genannten Spionage-Werkzeuge sogar ohne richterliche Genehmigung einsetzen – die Regierung muss sich die Überwachungsmaßnahmen aber zuvor von einem unabhängigen Kontrollgremium absegnen lassen.
Das Gesetz hatte die französische Regierung im Frühjahr nach dem Anschlag auf das Satiremagazin Charlie Hebdo, bei dem 17 Menschen getötet wurden, auf den Weg gebracht. Es sieht unter anderem die massenhafte Sammlung von Metadaten über Internet-Traffic, den Einsatz von Keyloggern und die Errichtung von „falschen“ Mobilfunkmasten vor, um Mobiltelefone auszuspähen. Die Regierung wolle so einer zunehmenden terroristischen Bedrohung im Inland durch Gruppen wie dem Islamischen Staat begegnen, heißt es weiter in dem Bericht.
Datenschützern, Technologiefirmen und Telekommunikationsanbieter kritisieren das neue Gesetz jedoch. Letztere müssen unter Umständen künftig sogenannte „Black Boxen“ in ihren Netzen implementieren, die den gesamten Internet-Traffic nach möglichen terroristischen Aktivitäten durchstöbern. Die französische Regierung bestreitet jedoch, dass die auf Algorithmen basierende Kontrolle einer Massenüberwachung gleichkommt.
Dem Bericht zufolge dürfen französische Geheimdienste künftig auch Daten über Internetverbindungen von Terrorverdächtigen in Echtzeit abfragen. Des Weiteren dürfen sie Autos und Wohnungen abhören – mit Kameras und Mikrofonen.
Das neue Gesetz überarbeite erstmals seit 1990 den rechtlichen Rahmen für Überwachungsmaßnahmen in Frankreich, so das WSJ weiter. In einigen Fällen legalisiere es Praktiken, die laut Geheimdienstvertretern schon länger üblich seien. Den Befürwortern zufolge schaffe es aber auch neue Kontrollmöglichkeiten. Das Aufsichtsgremium, dessen Vorsitzender zwar von der Regierung ernannt, aber durch das Parlament bestätigt werde, könne Einfluss auf die Überwachungsmethoden und –ziele nehmen. Es könne die Geheimdienste zudem vor einem Verwaltungsgericht verklagen.
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