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Amazon will Luftraum für Drohnen reservieren

Amazon schlägt vor, in den USA bestimmte Teile des Luftraums für Drohnen zu reservieren. Außerdem könnten nach seiner Vorstellung solche unbemannten Flugkörper durch eine strenge Standardisierung befähigt werden, untereinander zu kommunizieren, um Kollisionen zu vermeiden.

Auf einer von der Weltraumagentur NASA veranstalteten Konferenz in San Francisco präsentierte der Konzern die Idee, den Luftraum unterhalb von 500 Fuß (rund 150 Metern) in drei Zonen einzuteilen. Wie unter anderem das Wall Street Journal berichtet, soll der Bereich zwischen 400 und 500 Fuß für den Drohnen-Flugverkehr gesperrt bleiben. Im Bereich zwischen 200 und 400 Fuß (rund 60 bis 120 Meter) stellt sich Amazon eine Zone vor, die für den Drohnen-Fernverkehr reserviert ist. Unterhalb von 200 Fuß soll der Nahverkehr abgewickelt.

Bisher dürfen Drohnen in den USA und auch in Deutschland nur fliegen, wenn ein Mensch Sichtkontakt zu ihnen hat und sie steuert. Für Firmen wie Amazon und DHL, die mittels Drohnen Pakete ausliefern wollen, ist das nicht praktikabel. Daher drängt Amazon auf einen Kommunikationsstandard, der den Flugkörpern ermöglichen würde, autonom zu navigieren und Kollisionen zu vermeiden.

Dieser Vorschlag stieß PC World zufolge bei der NASA auf offene Ohren. Das Blatt zitiert einen Sprecher mit den Worten: „Sie haben wirklich gründlich nachgedacht. Ich denke, ihr Ansatz ist recht vernünftig und zudem auch sehr praxisnah. Das ist etwas, dessen Umsetzung wird zusammen angehen können.“ Die Zustimmung ist womöglich auch darauf zurückzuführen, dass Amazon in seinen Vorschlägen NASA-Pläne für ein Monitoring-System für Drohnen aufgegriffen hat.

Amazon möchte mit seinem Service Prime Air künftig in Ballungsräumen Produkte binnen 30 Minuten nach der Bestellung ausliefern. Die derzeitigen Richtlinien der US-Flugaufsichtsbehörde FAA schränken die Möglichkeiten aber noch zu stark ein. Eine für kommerzielle Zwecke eingesetzte Drohne darf laut der FAA nicht über 25 Kilo wiegen. Ferner kann sie nur bei Tageslicht aufsteigen und muss sich kontinuierlich in Sichtweite des Bedieners befinden. Außerdem gelten eine maximale Flughöhe von 152 Metern sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 161 km/h. Drohnen dürfen sich darüber hinaus weder bemannten Flugzeugen nähern noch Personen überfliegen, die keinen direkten Bezug zum Flug aufweisen.

Seit März darf Amazon unbemannte Flugobjekte für Forschungszwecke betreiben. Die Auflagen schließen einen kommerziellen Einsatz aus: Die Drohnen dürfen nur eine Flughöhe von bis zu 400 Fuß (120 Meter) erreichen und lediglich am Tag bei guten Sichtbedingungen abheben. Sie müssen sich ferner stets in Sichtweite des Piloten aufhalten. Der benötigt zudem ein aktuelles Gesundheitszeugnis sowie eine Privatpilotenlizenz.

In Deutschland erprobt vor allem DHL die Auslieferung von Paketen durch Drohnen. Ende 2013 wurden auf diese Weise erstmals Medikamenten zugestellt. In einem nächsten Schritt wurde die Versorgung der Nordseeinsel Juist angegangen. Dabei ist vorteilhaft, dass die von DHL „Paketkopter“ genannte Drohne in erster Linie das Meer überfliegt – und nicht bewohntes Gebiet. Dagegen hat sich nämlich vielfältiger Widerstand formiert. So offeriert das Projekt NoFlyZone eine Art Robinsonliste für Grundstücksbesitzer, die den Überflug von Drohnen nicht wünschen. Mit einer im April erhaltenen Finanzspritze in Millionenhöhe arbeitet zudem die Dedrone GmbH aus Kassel daran, ihr Drohnenwarnsystem DroneTracker marktreif zu machen. Aufgeschlossener scheint man i im indischen Mumbai zu sein, wo vor gut einem Jahr die Lieferung von Pizzen – allerdings zunächst nur versuchsweise – mittels Drohnen aufgenommen wurde.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

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Florian Kalenda

Seit dem Palm Vx mit Klapp-Tastatur war Florian mit keinem elektronischen Gerät mehr vollkommen zufrieden. Er nutzt derzeit privat Android, Blackberry, iOS, Ubuntu und Windows 7. Die Themen Internetpolitik und China interessieren ihn besonders.

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