Oracle hat am Mittwoch den von einem Bezirksgericht in San Francisco verhandelten
Streit um die Nutzung von Java in Android ausgeweitet. Es wirft dem Internetkonzern vor, auch mit den ab Ende 2010 eingeführten Android-Versionen 2.3.x Gingerbread, 3.x Honeycomb, 4.0.x Ice Cream Sandwich, 4.1.x bis 4.3.x Jelly Bean, 4.4.x KitKat und 5.x Lollipop seine Urheberrechte zu verletzen.
Oracle weist dem Bericht zufolge auch darauf hin, dass Google seit Beginn des Rechtsstreits im Jahr 2010 sein Betriebssystem Android stetig erweitert habe. Inzwischen stehe es auch für Wearables, Fernseher, Fahrzeuge und verschiedene Haushaltsgeräte zur Verfügung. Google habe außerdem mit der Mobilplattform seine Werbeeinnahmen erhöht, was es dem Unternehmen erlaube, „mit der direkten und indirekten Ausnutzung des verletzenden Codes enorme Profite“ abzuschöpfen.
Daraus leitet Oracle laut Computerworld einen ernsten Schaden für sein Geschäft mit der Laufzeitumgebung Java ab. „Angesichts der großen Dominanz, die Android im Lauf der Jahre durch die fortgesetzte unerlaubte Nutzung von 37 Java-API-Paketen erreicht hat, hat Android jetzt unwiderruflich Javas grundsätzlichen Wert als potenzielles mobiles Betriebssystem zerstört“, schreibt Oracle.
Oracle fordert erneut eine Verfügung gegen Google sowie Schadenersatz in nicht genannter Höhe und die Erstattung seiner Anwaltskosten. Google wollte Oracles neue Klage auf Nachfrage von Computerworld nicht kommentieren.
Ende Juni entschied der Supreme Court, sich nicht mit dem Streit zwischen Google und Oracle zu beschäftigen. Ein Berufungsgericht hatte im vergangenen Jahr zugunsten von Oracle geurteilt. Es hob das Urteil der Vorinstanz auf und entschied, dass Oracles 37 Java-APIs doch dem Urheberrecht unterliegen. Derzeit geht es um Schadenersatz in Höhe von einer Milliarde Dollar.
Google hat sich bisher mit dem Argument verteidigt, einfache Softwareanweisungen seien nicht schützbar. Bei seiner Nutzung des Codes handle es sich um eine „Fair Use“-Ausnahme, wie sie das Urheberrecht nun einmal vorsehe.
Die Folgen des Urteils für die Softwarebranche sind nicht absehbar, könnte doch ein Urheberrecht auf Code die Möglichkeiten zu neuen Entwicklungen stark eindämmen. „Ich glaube, dass das einen stark abschreckenden Effekt haben wird“, sagt etwa James Grimmelmann 2014, ein auf Urheberrecht spezialisierter Jurist an der University of Maryland in Baltimore. „Das bedeutet unter anderem, dass, wenn man eine App für eine Plattform entwickelt und der Plattform-Besitzer den Zugang widerruft, Sie ein urheberrechtliches Risiko eingehen, wenn Sie Ihre App auf eine andere Plattform umziehen.“
Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.
Android-Smartphones werden immer häufiger auch in Unternehmen genutzt. Das ist auch einer der Gründe, warum Samsung seine Geräte besonders absichern will. Mit der Zusatzumgebung „Knox“ lassen sich Container im Betriebssystem des Smartphones erstellen und die private Daten von geschäftlichen trennen.
Bösartige QR-Codes, die per E-Mail versendet werden, eignen sich sehr gut, um Spam-Filter zu umgehen.
Unsichere Websites und Phishing-Mails in Verbindung mit Black Friday können kauffreudigen Konsumenten zum Verhängnis werden.
Malware SmokeLoader wird weiterhin von Bedrohungsakteuren genutzt, um Payloads über neue C2-Infrastrukturen zu verbreiten.
Bankhaus Metzler und Telekom-Tochter MMS testen, inwieweit Bitcoin-Miner das deutsche Stromnetz stabilisieren könnten.
Mit 1,7 Exaflops ist El Capitan nun der dritte Exascale-Supercomputer weltweit. Deutschland stellt erneut den…
Der deutsche Hyperscaler erweitert sein Server-Portfolio um vier Angebote mit den neuen AMD EPYC 4004…