Apple könnte ein wichtiges Patent für das Design seines Smartphones iPhone verlieren, das es im Patentstreit mit Samsung einsetzt. Wie AppleInsider berichtet, hat das US-Patent and Trademark Office (USPTO) das Schutzrecht D618.677 zumindest vorläufig für ungültig erklärt. Damit werde auch der im ersten Patentprozess Apple zugesprochene Schadenersatz von 548 Millionen Dollar infrage gestellt.
Gegen das Apple-Patent spricht Müller zufolge, dass sich das Patentamt nach Erhalt der Beschwerde sehr viel Zeit für die Prüfung des Schutzrechts genommen habe. Wichtiger sei aber, dass die Behörde das Patent gleich zweimal wegen „Offensichtlichkeit“ abgewiesen habe, unter anderem im Zusammenhang mit einem anderen veröffentlichten Patentantrag. Dabei geht es Müller zufolge um Designs, die LG, Sharp, Samsung und andere Hersteller unter anderem in Japan haben schützen lassen.
Darüber hinaus hat das Patentamt entschieden, dass Apple die Antragsdaten zweier zuvor veröffentlichter eigener Designpatente nicht für das Schutzrecht D618.677 benutzen darf. Das im fraglichen Patent beschriebene Design sei nicht in den früheren Anträgen veröffentlicht worden. Damit falle es nun unter Prior Art, was ebenfalls gegen eine Patentierbarkeit des Designs spreche, so Müller weiter.
Im ersten Patentprozess zwischen Apple und Samsung hatten die Geschworenen Verstöße mehrerer Samsung-Smartphones gegen das Design-Patent D618.677 festgestellt, darunter verschiedene Varianten des Samsung Galaxy S und S2. Die Verstöße wiederum bildeten die Grundlage für die Ermittlung des nach wie vor strittigen Schadenersatzes, der derzeit bei rund 548 Millionen Dollar liegt.
Zuletzt hatte der US Court of Appeals Samsungs Antrag auf eine neue Anhörung abgelehnt. Im Mai bestätigte das Berufungsgericht Teile des vorinstanzlichen Urteils, darunter eben auch die Schutzrechte, die das Gehäuse des iPhone beschreiben. Samsung kritisiert indes weiter die Berechnung der Entschädigung. Da Apples Patente nur unwichtige Funktionen der fraglichen Samsung-Smartphones beschreiben sollen, will Samsung auch nur Teile der damit erwirtschafteten Gewinne abführen und nicht die vollständigen Profite. Rückendeckung erhielt es dabei unter anderem von Google, Facebook und Hewlett-Packard. Sollte die Entscheidung des USPTO Bestand haben, könnte ein Gericht weitere Teile des Urteils kippen. Außerdem steht dem koreanischen Unternehmen noch der Weg zum Obersten Gerichtshof der USA offen.
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