Der Patentstreit zwischen Apple und Samsung geht im kommenden Jahr in die nächste Runde. Die zuständige Bezirksrichterin Lucy Koh hat jetzt März oder April 2016 als Zeitraum für den Beginn des Wiederaufnahmeverfahrens festgelegt, in dem eine Geschworenenjury abschließend über die Höhe des Schadenersatzes befinden soll, den Samsung Apple wegen Patentverletzungen zahlen muss. Das berichtet The Recorder.
Im März 2013 reduzierte Richterin Koh die aus ihrer Sicht zu hoch angesetzte Summe jedoch um 450,5 Millionen Dollar und ordnete ein weiteres Verfahren an, um den Schadenersatz neu zu berechnen. Im November 2013 entschied eine Jury, Samsung müsse Apple zusätzlich mit rund 290 Millionen Dollar für Patentverletzungen entschädigen, was etwas weniger als die von Apple geforderten 380 Millionen Dollar waren. Damit erhöhte sich die gesamte Schadenersatzsumme auf etwa 930 Millionen Dollar.
Samsung ging jedoch gegen das Urteil in Revision. Im Mai 2015 wurde es teilweise vom US Court of Appeals for the Federal Circuit kassiert. Zwar bestätigten die Richter, dass Samsung Apples iPhone-Patente verletzt hat, urteilten aber zugleich, dass Apple aus dem sogenannten Trade Dress, der allgemeine Produkteigenschaften wie die Gehäuseform oder Verpackung umfasst, keine Ansprüche ableiten kann. Aufgrund dessen muss nun ein Bezirksgericht erneut über die Höhe des festzusetzenden Schadenersatzes entscheiden.
Mit den Galaxy-S6-Smartphones liefert Samsung zwei Android-Geräte, die dank der Sicherheitslösung KNOX besonders gut für den Einsatz in Unternehmen geeignet sind. Dank Gestensteuerung und hervorragender Performance sind sie auch für den Büro-Alltag bestens gewappnet. Auch äußerlich machen die S6-Modelle eine gute Figur.
Dieses neue Verfahren im kommenden Jahr soll sich jedoch nicht so lange hinziehen, wie die beiden vorherigen. Richterin Koh hat die Verhandlungsdauer auf sieben Tage begrenzt und räumt beiden Parteien lediglich sechs Stunden Zeit ein, um Beweise vorzulegen. „Das Wiederaufnahmeverfahren bezüglich der Ermittlung des Schadenersatzes wird der vierte Geschworenenprozess beider Parteien vor diesem Gericht, das dritte Geschworenenverfahren und die zweite Schadenersatzneuverhandlung im vorliegenden Fall“, erklärte Koh. „Das Gericht wird den Parteien nicht gestatten, die Schadenersatzneuverhandlung auf andere Bereiche auszuweiten, und auch keine neuen Verkaufszahlen, Produkte, Methodologien oder Theorien zulassen.“
Allerdings könnte das neue Wiederaufnahmeverfahren noch scheitern. Denn Samsung versucht derzeit, das ursprüngliche Urteil von 2012 aufheben zu lassen. In erster Instanz wandte es sich dafür an den US Federal Circuit Court of Appeals, das seinen Antrag im vergangenen Monat jedoch abwies. Nun könnte Samsung den Supreme Court anrufen, obwohl es schwierig sein dürfte, das oberste Gericht der USA zu überzeugen, den Fall zu verhandeln. Sollte der Supreme Court Samsungs Berufung anhören, würde der für Anfang 2016 angesetzte Schadenersatzprozess bis zu einer Entscheidung des obersten Gerichts vertagt werden.
[mit Material von Lance Whitney, CNET.com]
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