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Google verklagt SEO-Anbieter wegen Irreführung von Verbrauchern

Google hat den in Südkalifornien ansässigen Anbieter von Suchmaschinenoptimierungen Local Lighthouse verklagt. Das Unternehmen soll Verbraucher seit Mitte 2014 „ununterbrochen“ mit „unerwünschten automatisierten Telefonanrufen“ belästigen und dabei „falsche Garantien für Platzierungen auf der ersten Seite der Google-Suchergebnisse“ geben.

Wie Ars Technica berichtet, stellten die Verkaufsmitarbeiter des Unternehmens dabei auch die Beziehung zwischen Local Lighthouse und Google falsch dar. Gegenüber Verbrauchern behaupteten sie unter anderem, sie seien Subunternehmer von Google oder sie arbeiteten gar für Google. Die Gebühr von 100 Dollar, die Local Lighthouse für seine Dienste erhebe, gehe zudem direkt an Google. Außerdem versprachen sie, die Websites von Lighthouse-Kunden erschienen „mehrfach auf der ersten Seite“.

Laut Google verletzen diese Aussagen unter anderem Gesetze gegen irreführende Werbung und Googles Markenrechte. Search Engine Land zufolge laufen zudem mindestens fünf weitere Zivilklagen gegen Local Lighthouse wegen Verstößen gegen den Telephone Consumer Protection Act, der automatisierte Anrufe ohne vorherige Zustimmung von Verbrauchern untersagt. Die Zivilklagen wurden demnach in den Bundesstaaten Kalifornien, North Carolina, Washington und Oregon eingereicht.

Google selbst macht die Klage in einem Blogeintrag öffentlich, in dem das Unternehmen auch generell auf das Problem automatisierter Werbeanrufe eingeht. „Für Google ist es schwierig, gegen die Anrufe vorzugehen, da sie oft nicht verfolgbare Telefonnummern, falsche Firmennamen und riesige globale Netze von Mittelsmännern benutzen“, schreibt Google.

Die Kommunikationsaufsicht Federal Communications Commission (FCC) habe alleine 2014 rund 215.000 Beschwerden erhalten, so Google weiter. Bei der Handelsbehörde FTC seien es rund 150.000 Beschwerden pro Monat. Google weist zudem darauf hin, dass in den USA laut FTC alle Anrufe mit zuvor aufgezeichneten Verkaufsangeboten illegal sind, wenn das anrufende Unternehmen nicht zuvor eine schriftliche Genehmigung für die Werbeanrufe eingeholt habe. Betroffenen rät Google, die Anrufe der FTC und der FCC zu melden.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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