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Recht auf Vergessen: Frankreich beharrt auf weltweiter Löschung von Suchergebnissen

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat Googles Einspruch gegen ihre Anordnung, das Urteil des EuGH zum Recht auf Vergessenwerden weltweit anzuwenden, abgelehnt. Wie der Guardian berichtet, hat der Internetkonzern nach französischem Recht derzeit keine Möglichkeit, rechtlich gegen die Entscheidung vorzugehen.

Die nächste Instanz wäre dem Bericht zufolge das oberste Verwaltungsgericht des Landes. Den Conseil d’Etat kann Google allerdings erst anrufen, nachdem die CNIL wegen Datenschutzverstößen eine Geldstrafe verhängt hat, die bis zu 300.000 Euro betragen kann. Der Guardian weist darauf hin, dass das künftige EU-Datenschutzrecht sogar eine Strafe zwischen 2 und 5 Prozent der globalen operativen Kosten eines Unternehmens vorsieht.

Seinen Widerspruch hatte Google im Juli formuliert. Die Forderung, das Recht auf Vergessenwerden auch auf Googles nicht europäische Domains anzuwenden, bezeichnete Peter Fleischer, Global Privacy Counsel, in einem Blogeintrag als „verstörende Entwicklung, die eine abschreckende Wirkung für das Web riskiert.“

Das Unternehmen argumentierte, das Recht auf Vergessen sei nur in Europa und nicht weltweit Gesetz. „Darüber hinaus gibt es zahllose Beispiele dafür, dass in einem Land Inhalte als illegal eingestuft sind, die in einem anderen legal sind: Thailand kriminalisiert kritische Aussagen über seinen König, die Türkei kriminalisiert bestimmte Aussagen über Atatürk und Russland verbietet bestimmte Aussagen, die als ‚Schwulenpropaganda‘ angesehen werden“, ergänzte Fleischer.

Vor allem aber kritisierte er eine extraterritoriale Anwendung französischen und europäischen Rechts. Sie sei zudem unverhältnismäßig und unnötig, da 97 Prozent der französischen Google-Nutzer eine europäische Version von Googles Suchmaschine wie google.fr verwendeten, statt google.com.

Die CNIL wies diese Argumentation jedoch zurück. „Im Gegensatz zu dem, was Google behauptet, zeigt die Entscheidung keine Bereitschaft der CNIL, französisches Recht extraterritorial anzuwenden“, zitiert der Guardian aus einer Stellungnahme der Behörde. Man fordere ein nicht europäisches Unternehmen, das seine Dienste in Europa anbietet, lediglich auf, europäische Gesetze zu befolgen.

„Wir haben hart gearbeitet, um das Urteil zum Recht auf Vergessenwerden umsichtig und umfassend in Europa umzusetzen“, erklärte dem Bericht zufolge ein Google-Sprecher. „Aus Prinzip lehnen wird jedoch mit allem Respekt die Idee ab, dass eine nationale Datenschutzbehörde weltweite Befugnisse geltend machen kann, um die Inhalte zu kontrollieren, auf die Menschen weltweit Zugriff haben.“

Nach Einschätzung des Guardian betritt Frankreich Neuland, indem es Google Frankreich für die Aktivitäten seiner Mutter Google haftbar macht. Sollte sich die französische Behörde durchsetzen, werde sie wahrscheinlich eine Kettenreaktion bei der Anwendung des EuGH-Urteils auslösen.

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Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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