Die belgische Datenschutzbehörde CPVP fordert in dem seit Mitte Juni laufenden Prozess gegen Facebook eine hohe Geldbuße. Nach ihrem Willen soll das Social Network jeden Tag 250.000 Euro Strafe zahlen, solange es bei seinen Mitgliedern wie auch Anwendern ohne Facebook-Konto ohne deren Zustimmung Tracking einsetze und damit gegen geltende Datenschutzgesetze verstoße.
Schon im Mai hatte die belgische Datenschutzbehörde das US-Unternehmen scharf kritisiert. „Facebook trampelt auf europäischen und belgischen Datenschutzgesetzen herum“, so das Fazit einer Untersuchung der CPVP zu den Praktiken des Social Network. Zudem weiche es Fragen von Regulierungsbehörden aus.
Facbook selbst beruft sich bei Auseinandersetzungen mit europäischen Datenschutzbehörden stets darauf, nur irischen Datenschutzgesetzen verpflichtet zu sein, da seine Europazentrale in Irland sitzt. „Wie kann Facebook unter belgisches Recht fallen, wenn die Verwaltung der Datensammlung von Facebook Irland und seinen 900 Angestellten in diesem Land durchgeführt wird?“, fragte Facebook-Anwalt Paul Lefebvre nun auch vor dem Brüsseler Gericht.
CPVP-Anwalt Debussere konterte: „Als bekannt wurde, das die NSA weltweit Menschen überwacht, war jedermann empört. Nun, dieser Akteur [Facebook] macht genau das gleiche, wenn auch auf andere Weise.“
Die belgischen und andere europäische Datenschützer kritisieren schon länger, dass Facebook das Verhalten seiner Mitglieder mittels sogenannter Social-Plug-ins wie dem „Gefällt mir“- oder „Teilen“-Button nachverfolgt. Dazu erklärte Firmenanwalt Lefebvre nun vor Gericht: „Warum setzt Facebook diese Daten-Cookies ein? Sie erlauben Facebook Irland, arglistige Versuche zu identifizieren, sich Zugang über den verwendeten Browser zu verschaffen. Wäre dies nicht mehr möglich, würde Belgien zu einer Wiege des Cyberterrorismus: das genaue Gegenteil von dem, wonach die Datenschutzbehörde strebt.“
„Wir werden dem Gericht zeigen, wie diese Technik Menschen vor Spam, Malware sowie anderen Angriffen schützt und dass sie mit EU-Recht vereinbar sind und der Praxis der meisten populären belgischen Internetseiten entspricht“, zitiert der britische Guardian einen Facebook-Sprecher. Eine Entscheidung in dem Verfahren vor dem Brüsseler Zivilgericht wird im kommenden Monat erwartet.
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